Kombi-Modelle
Das effiziente System der betrieblichen Altersvorsorge zahlt sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus
Beispiele
1. Betriebliche nachhaltige Altersvorsorge (bAV) anstelle einer Gehaltserhöhung
Wie funktioniert das Modell?
Bei einer Gehaltserhöhung fallen für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von jeweils rund 20 % an. Zudem hat der Arbeitnehmer seine Gehaltserhöhung zu versteuern – das Netto-Gehalt erhöht sich deutlich weniger. Gemeinsam mit den Mitarbeitenden oder Mitarbeitervertretungen kann vereinbart werden, geplante Gehaltserhöhungen vollständig oder teilweise – ggf. auch zeitlich befristet – nicht auszuzahlen, sondern zusätzlich in die betriebliche Altersversorgung zu investieren (sofern tarifvertraglich zulässig).
Wo ist der Nutzen?
Die Investition des Arbeitgebers in betriebliche Altersversorgung anstelle einer Gehaltserhöhung ist grundsätzlich steuer- und sozialabgabenfrei. Das heißt, der Arbeitgeber reduziert seine Lohnnebenkosten und der Arbeitnehmer erhält die volle Gehaltserhöhung – ohne Abzüge – als betriebliche Altersversorgung. Eine gute Methode für Arbeitnehmer, um sich vor Altersarmut zu schützen, und für Arbeitgeber, ihre Kosten zu senken. Diese Art der betrieblichen Altersversorgung lässt sich auch mit einer Gesundheitsversorgung für Mitarbeiter und deren Angehörigen kombinieren. Eine echte Win-Win-Situation sowohl für den Arbeitnehmer und seine Familie als auch für den Arbeitgeber.
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2. Entgeltumwandlung (EGU) und Gesundheitsversorgung
Wie funktioniert das Modell?
Arbeitnehmern ist es möglich, selbst in die betriebliche Altersversorgung bspw. durch ihr eigenes Gehalt oder Sonderzahlungen einzuzahlen. Seit 2002 ist dieses Anrecht sogar gesetzlich verankert.
Wo ist der Nutzen?
Der Arbeitnehmer spart in der Regel Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge auf den Umwandlungsbetrag. Die Möglichkeiten der steuer- und Sozialversicherungserleichterungen, die der Gesetzgeber bietet, werden für den Aufbau der Altersversorgung genutzt. Das bedeutet: Ein minimaler Input sorgt für einen maximalen Output.
Auch der Arbeitgeber erspart sich seinen Anteil (rund 20 %) an Sozialversicherungsbeiträgen. Diesen kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer als Zuschuss zuzahlen. Andernfalls kann er aber auch zumindest teilweise den Beitrag für den Aufbau einer zusätzlichen Gesundheitsversorgung der Mitarbeiter und deren in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversicherten Familienangehörigen finanzieren– bspw. über die Hannoversche Beihilfekasse e.V.
Hinweis:
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wird die Zahlung von mindestens
15 % Zuschuss ab 2019 (Neuverträge) bzw. 2022 (Altverträge) für den Arbeitgeber verpflichtend.
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3. Vermögenswirksame Leistungen werden in betriebliche Altersversorgung umgewidmet
Wie funktioniert das Modell?
Viele Tarifverträge sehen mittlerweile Optionen vor, vermögenswirksame Leistungen (vL) in betriebliche Altersversorgung umzuwandeln.
Wo ist der Nutzen?
Bei der Investition in betriebliche Altersversorgung werden Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse erzielt. Vermögenswirksame Leistungen umzuwandeln hat grundsätzlich den Effekt, dass der Arbeitnehmer kaum belastet wird. Unter Umständen kann steht dem Arbeitnehmer sogar mehr Geld zur Verfügung als vorher.
Zudem spart sich der Arbeitgeber auch hierbei seinen Anteil an Sozialversicherungsbeiträgen. Diese kann er wiederum als Zuschuss an den Arbeitnehmer weitergeben oder zur Finanzierung für den Aufbau von zusätzlicher Gesundheitsversorgung für den Mitarbeiter und dessen in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversicherten Familienangehörige über die Hannoversche Beihilfekasse e.V. verwenden.
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4. Mischmodelle
Wie funktioniert das Modell?
Betriebliche Altersversorgungsmodelle als Teil der Unternehmensphilosophie bzw. der Unternehmensziele? Es gibt viele Wege, den Arbeitnehmer einzubinden. Beispielsweise kann die betriebliche Altersversorgung von der Beteiligung des Arbeitnehmers oder dem Erreichen bestimmter Unternehmenskennzahlen abhängig gemacht werden. Darüber, was denkbar und umsetzbar ist, beraten wir Sie gern.
Wo ist der Nutzen?
Für Arbeitgeber ist es sinnvoll, sowohl die Lohnnebenkosten zu senken als auch die Arbeitnehmer zusätzliche Motivationsanreize zu bieten. Außerdem trägt er dazu bei zu verhindern, dass die Mitarbeiter in Altersarmut geraten. Die Arbeitnehmer erhalten eine zusätzliche, betriebliche Altersversorgung, ggf. auch ohne Eigenbeteiligung. Bei Eigenbeteiligung können sie die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Einsparmöglichkeiten wahrnehmen.
Natürlich sind hierzu auch Kombinationen mit zusätzlichen Gesundheitsversorgungen für die Mitarbeiter über die Hannoverschen Beihilfekasse e.V. möglich.
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5. Sozialfonds und Beihilfekasse für alle Mitarbeitende
Für alle Einrichtungen oder Unternehmen mit besonderem sozialen, ökologischen oder gemeinnützigen Engagement gibt es die Option, alle Mitarbeitenden am Sozialfonds teilhaben zu lassen.
Wo ist der Nutzen?
In erster Linie wird das Empfinden einer Ungleichbehandlung derjenigen Mitarbeitenden, die noch nicht über den Sozialfonds versorgt werden, vermieden. Alle Mitarbeitenden profitieren von den erweiterten Möglichkeiten insbesondere bei der Inanspruchnahme von Kuren. Als weitere Option kann dann sogar die Beihilfekasse für alle Mitarbeitenden eingerichtet werden.
Mehr Infos unter Präsentation Kombi-Modelle und Merkblätter Sozialfonds und Beihilfekasse
Kontakt Kombimodelle
Miriam Jorke: jorke@hannoversche-kassen.de