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    Start Betriebliche Altersversorgung Entgeltumwandlung

    Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer

    Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, über ihren Arbeitgeber für das Alter vorzusorgen. Machen Sie den Test und nutzen Sie Ihre Vorteile. 

    Vermögenswirksame Leistung

    Sorglos in Rente gehen. Durch die arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge

    IHR ANSPRUCH AUF ALTERSVORSORGE

    Als Arbeitnehmer können Sie von Ihrem Arbeitgeber verlangen, die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge von Ihrem Brutto-Gehalt für Sie abzuführen. Diese vermögenswirksame Leistung bietet viele Vorteile. Die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis (innerhalb gesetzlicher Höchstgrenzen) begünstigt diesen Weg wesentlich – und lohnt sich eher, als privat eine Rentenversicherung abzuschließen. Für Ihren Arbeitgeber ist dies in der Hannoverschen Pensionskasse VVaG ohne zusätzliche Kosten verbunden. Ihr Arbeitgeber möchte Sie unterstützen und gemeinsam mit Ihnen eine nachhaltige Altersvorsorge aufbauen? Dann informieren Sie sich einfach über die arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge. 

    ENTGELTUMWANDLUNG LOHNT SICH

    Der Vorteil dieses Modells liegt darin, dass durch einen geringen Verzicht auf Nettogehalt ein relativ großer Bruttobetrag für die Altersvorsorge verwendet werden kann. Das verdeutlicht auch folgende Beispielrechnung:

     

     

     

     

     

     


    Für Sie bedeutet das unterm Strich:
    55 EUR Nettoverzicht = 100 EUR Rentenbeitrag zzgl. Arbeitgeberzuschuss

    Häufig gewähren Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hierbei sogar noch einen Zuschuss von bis zu 20 %, da sie die Arbeitgeberanteile auf die Sozialversicherungsbeiträge einsparen. In diesem Fall würde ein Beitrag von 120 EUR für Sie eingezahlt werden, während sich Ihr Netto-Gehalt um gerade einmal 55 EUR verringern würde.
    Die optimale Ausnutzung der steuer- und sozialabgabenfreien Höchstgrenzen erreichen Sie mit einer Entgeltumwandlung in Höhe von monatlich brutto 238 EUR (inkl. 20 % AG-Zuschuss werden 286 EUR eingezahlt).

    Beginnt die Entgeltumwandlung nach dem 31.12.2018, muss der Arbeitgeber (beim Durchführungsweg Pensionskasse) einen Zuschuss in Höhe der eingesparten Sozialabgaben in Höhe von pauschal 15 % leisten. Bei älteren Vereinbarungen beginnt die Zuschusspflicht zum 01.01.2022.

    Wenn Sie Beiträge aus Ihrem Nettogehalt in eine private Rentenversicherung einzahlen, können Sie diesen Effekt nicht nutzen.

    Den passenden Tarif mit zusätzlichen Erläuterungen finden Sie hier.

    Weitere Informationen zur Entgeltumwandlung können Sie auch unseren Merkblättern entnehmen.

    Berechnen Sie mit unserem Tarifrechner auch gerne Ihre voraussichtlichen Rentenansprüche. Machen Sie den Test und informieren Sie sich jetzt!

    • Merkblätter
    • Tarifrechner
    • Download:(PDF, 105.4 KB) Merkblatt Tarife Zusatzversorgung

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