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    Start Betriebliche Altersversorgung Arbeitgeberfinanziert

    NACHHALTIGE ALTERSVORSORGE: IHRE ZUSATZRENTE VOM ARBEITGEBER

    Sie wollen eine nachhaltige, betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufbauen? Wir empfehlen alle Rahmenbedingungen in einer Versorgungszusage festzuhalten. Hier finden Sie die Funktionsweise der nachhaltigen arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge auf einen Blick. 

    Altersarmut vermeiden, durch arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge

    Sicher im Alter versorgt, durch die arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge

    Ihre Versorgungszusage können Sie auf unterschiedliche Weisen beschließen:

    • Pauschal für alle Arbeitnehmer*innen oder
    • Individuell für einzelne Arbeitnehmer:innen-Gruppen, wenn sachliche Gründe dies rechtfertigen (Beispiel: Zusatzversorgung nur für Lehrerinnen und Lehrer, da diese vom Bundesland refinanziert werden) 

    Gern stellen wir Ihnen Muster-Versorgungsordnungen zur Verfügung, die wir nach Möglichkeit auch an Ihre speziellen Vorgaben anpassen.

    Für die Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge bieten wir Ihnen folgende Wege an:

    Durchführungsweg Pensionskasse: Einfach und gut


    • Der Durchführungsweg einer arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge über die Hannoversche Pensionskasse VVaG ist für Arbeitgeber mit dem geringsten Verwaltungsaufwand verbunden. Sie kümmern sich ausschließlich um die An- und Abmeldungen Ihrer Mitarbeitenden und um die Zahlung der Beiträge. Durch die Beitragszahlung erwerben die Mitarbeitenden einen direkten Anspruch gegenüber der Hannoverschen Pensionskasse VVaG. Die Zusagen sind unabhängig von Ihrer Bilanz und werden im Rentenfall auch direkt von uns an die Rentner ausgezahlt.

    • Die Beitragszahlung ist in der Pensionskasse bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) pro Jahr und Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei. Weitere 4 % der Beitragsbemessungsgrenze bleiben steuerfrei, sind jedoch sozialabgabenpflichtig.
    Einzelheiten können Sie auch dem „Merkblatt Pensionskasse" entnehmen.
    • (PDF, 130.4 KB) Merkblatt Pensionskassen

    Durchführungsweg Unterstützungskasse


    Hochwertige Altersvorsorge nach Maß

    • Insbesondere dann, wenn die Beitragszahlungen voraussichtlich regelmäßig die genannten Höchstgrenzen überschreiten, ist der Durchführungsweg über die Neue Hannoversche Unterstützungskasse e.V. sinnvoll. Die Beiträge sind hier unbegrenzt in voller Höhe steuer- und sozialabgabenfrei.

    • Die Zusagen sind unabhängig von Ihrer Bilanz und werden im Rentenfall auch direkt von uns an die Rentner ausgezahlt.

    • Die Neue Hannoversche Unterstützungskasse e.V. schließt für die Zusagen kongruente Rückdeckungsversicherungen in der Hannoverschen Alterskasse VVaG ab.

    Durchführungsweg Direkt-/Pensionszusage


    Flexible und effiziente Altersvorsorge

    • Wie bei der Unterstützungskasse sind auch bei diesem Durchführungsweg mit Rückdeckung über die Hannoversche Alterskasse VVaG grundsätzlich alle Arbeitgeberbeiträge steuer- und sozialabgabenfrei.

    • Die späteren Renten werden vom Arbeitgeber ausgezahlt bzw. können auch durch uns (kostenpflichtig) abgewickelt werden.
    Die wesentlichen Unterschiede dieser Durchführungswege haben wir in dem Merkblatt „Gegenüberstellung PK, UK und AK" zusammengestellt (welches Sie weiter unten auf dieser Seite zum Download finden).
     
    Die Tarife und Konditionen finden Sie weiter unten auf dieser Seite zum Download.
     
    Gern kommen wir mit Ihnen ins Gespräch und finden auf Grundlage Ihrer Wünsche und Vorstellungen eine individuelle Lösung.
    • (PDF, 59.9 KB) Gegenüberstellung Pensionskasse, Alterkasse und Unterstuetzungskasse
    • (PDF, 73.2 KB) Merkblatt Tarife Zusatzversorgung

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