Basisrente
"Rürup-Rente" für Selbstständige und Angestellte
Wer allen voran von der „Rürup"-Förderung profitiert, sind Selbstständige mit einer relativ hohen Steuerbelastung. Meist bleibt ihnen keine andere Möglichkeit, steuerbegünstigt für das Alter vorzusorgen. Weder die „Riester"-Rente noch die betriebliche Altersversorgung können sie nutzen.
Dafür hilft die Basisrente auch Angestellten weiter: Auf die Höchstgrenze (Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung – West) werden dabei vorrangig die Arbeitnehmer-Anteile sowie die steuerfreien Arbeitgeber-Anteile zur gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet.
Vorteil: Entgeltumwandlung
Für Angestellte ist im Regelfall jedoch die Entgeltumwandlung sinnvoller, da sich der Steuervorteil hier unmittelbar bei der monatlichen Gehaltsabrechnung bezahlt macht. Die aus dem Netto-Einkommen in die Basisrente eingezahlten Beiträge können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung dürfen die anzusetzenden Basisrenten-Beiträge den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) nicht überschreiten.
Steuerliche Förderung
Der Gesetzgeber hat die steuerliche Förderung an spezielle Bedingungen geknüpft:
- Die Ansprüche aus der Basisrente sollen ausschließlich dem Rentner zu Gute kommen. Sie sind daher nicht vererblich, übertragbar, veräußerbar und beleihbar.
- Die Basisrente soll zur dauerhaften finanziellen Sicherung des Ruhestandes dienen. Insofern ist eine Kapitalauszahlung ausgeschlossen. Stattdessen erhalten Rentner eine regelmäßige lebenslange monatliche Rentenzahlung. Im Rahmen der Kleinstrentenregelung kann ausnahmsweise eine Kapitalauszahlung vorgenommen werden.
Gesichertes Kapital
Das angesparte Kapital der Basisrente ist während der Ansparphase in jedem Falle vor dem Zugriff Dritter geschützt. Im Falle des Bezugs von Hilfe zu Lebensunterhalt („Hartz IV") ist es nicht als Vermögen anzugeben und wird nicht angerechnet. Auch vor Pfändungen ist das Kapital während der Ansparphase geschützt. Es wird zudem keine Abgeltungssteuer auf die Zinsen einbehalten.
Die Basisrente der Hannoverschen Pensionskasse bietet hinsichtlich der Höhe der Beiträge vollkommene Flexibilität: Sie können die Beiträge jederzeit erhöhen, verringern, die Zahlung aussetzen und wieder aufnehmen. Jeder verbuchte Beitrag zählt und wird sofort an Hand festgelegter Faktoren in eine monatliche Rentenanwartschaft umgerechnet.
Für die Basisrente stehen die üblichen Tarife der Hannoverschen Pensionskasse VVaG zur Verfügung.
Einzelheiten können Sie auch unserem Merkblatt "Basisrente" unter Downloads entnehmen.