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    Voraussetzungen für den Rentenantrag

    Da die Betriebsrente wegfallendes Erwerbseinkommen ersetzen soll, ist neben dem Erreichen des vertraglich geregelten Renteneintrittsalters grundsätzlich auch die Abmeldung des Arbeitgebers (Grund: „Ende des Beschäftigungsverhältnisses") und der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Bund erforderlich.

    Wichtig: Die letzte Beitragszahlung, auch wenn diese von der Einrichtung sonst nur einmal im Jahr erfolgt, muss spätestens im Vormonat des Rentenbeginns geleistet werden. Unabhängig davon können Rentner selbstverständlich weiter beschäftigt werden. Ein Hinzuverdienst bleibt dabei bei der Berechnung der Altersrente aus den Hannoverschen Kassen unberücksichtigt.

    Falls für weiter beschäftigte Rentner Beiträge eingezahlt werden sollen, wird einfach eine neue Versicherung bei den Hannoverschen Kassen eingerichtet und es empfiehlt sich, den Renteneintritt aller bestehenden alten Versicherungen bis zur Verrentung der neuen Versicherung aufzuschieben. Die lebenslangen Anwartschaften erhöhen sich dadurch in den ersten 36 Monaten und der Verrentungsprozess wird wesentlich vereinfacht.

    Bei Rückfragen sprechen Sie uns gerne an.

    Kontakt:
    Ralf Kielmann
    kielmann@hannoversche-kassen.de

     

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