
Solidarische Gesundheitsvorsorge - Angebot der Beihilfekasse
Aus den Bedürfnissen der Menschen in unseren Mitgliedseinrichtungen sind die unterschiedlichen Solidarformen entwickelt worden. Ein echtes Unikat unter deutschen Pensionskassen: Der Sozialfonds und die Beihilfekasse sind praktische Beispiele für ein solidarisches Miteinander. Das Gleiche gilt für den Solidarfonds Altersversorgung, den wir treuhänderisch mit dem Bund der Freien Waldorfschulen gestalten.
Was genau macht die Hannoversche Beihilfekasse?
Das seit mehr als zehn Jahren bestehende Angebot richtet sich an Arbeitgebende, die ihren Mitarbeitenden Unterstützung zu Gesundheitsleistungen, wie z.B. Zahnersatz, Naturheilkunde, Brillen u.v.m. ermöglichen wollen, die seitens der gesetzlichen Krankenkasse gar nicht oder nur anteilig bezuschusst werden. Familienversicherte Angehörige profitieren ebenfalls von diesem Angebot. Auch für Rentner:innen kann die Mitgliedschaft über den ehemaligen Arbeitgeber weitergeführt werden.
In einem einfachen Antragsverfahren meldet der Arbeitgeber alle Mitarbeitenden des Unternehmens an und nach einer zweimonatigen Wartezeit können bereits Anträge eingereicht werden. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich.
In welcher Höhe wird erstattet?
Unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Möglichkeiten sind Erstattungen bis zu 50 % der verauslagten Kosten möglich. Davon können maximal EUR 600,00 pro Kalenderjahr steuer- und sozialversicherungsfrei an den/die Beihilfeberechtigte:n oder den jeweiligen Familienangehörigen erstattet werden. Darüber hinausgehende Erstattungen können nach Absprache mit der Mitgliedseinrichtung über die Lohnbuchhaltung an Antragstellende weitergeleitet werden. Besonders ist, dass Antragstellende keinen Rechtsanspruch auf die Leistung haben, die Erstattungen werden im freiwilligen Zuspruchsverfahren bewilligt. Doch auch ohne Rechtsanspruch wurde seit Bestehen der Beihilfekasse kein Antrag abgelehnt, der Solidartopf war immer gut gefüllt.
Die Kosten
Der Beitragssatz pro Mitarbeitendem, inklusive der familienversicherten Angehörigen, beträgt zurzeit EUR 24,00 pro Monat. Für Mitgliedseinrichtungen, die mehr als 25 % der Mitarbeitenden in der Betrieblichen Altersversorgung der Hannoverschen Kassen angemeldet haben, reduziert sich der Beitrag auf EUR 19,00 pro Monat.
Bis heute sind 47 Institutionen Mitglied in der Beihilfekasse mit zurzeit 1.204 Beihilfeberechtigten zuzüglich der familienversicherten Angehörigen. Das Antragsvolumen steigt entsprechend stetig, von 42 Anträgen im ersten Jahr auf 519 im Jahr 2021.
Erfreuliche Nachricht
In den vergangenen Jahren haben wir trotz steigender Antragszahlen eine Rücklage aufgebaut. Als Solidargemeinschaft verfolgt der Verein jedoch nicht den Zweck, Vermögen anzusammeln. Vor diesem Hintergrund sind wir derzeit in Abstimmung über eine vorübergehende Beitragsreduzierung, über die wir die Mitgliedseinrichtungen zeitnah informieren werden. Ein weiterer Schritt ist die Anhebung der Erstattungshöhe bei den Sehhilfen von EUR 100,00 auf EUR 200,00 pro Glas und Fassung. Weitere Informationen finden Sie in unserem neu gestalteten Erstattungsrahmen der Beihilfekasse auf unserer Homepage.
Die Vorteile der Beihilfekasse liegen auf der Hand:
- Aktive Gesundheitsfürsorge des Arbeitgebers für die Mitarbeitenden und deren familienversicherte Angehörige
- Stärkung der Gesundheit
- Mitarbeitergewinnung und Bindung
- Großer Leistungsumfang
- Günstiger Preis
- Solidarisches Handeln: ganz praktisch erlebbar
Und noch eine Bitte zum Schluss: Wenn Sie als Einrichtung Mitglied in der Beihilfekasse sind, informieren Sie bitte Ihre Mitarbeitenden über dieses hilfreiche Angebot, z. B. am Schwarzen Brett! Und wenn Sie als Antragsteller:in gute Erfahrungen mit der Beihilfekasse gemacht haben, erzählen Sie es gerne weiter.
Britta Buchholz
www.hannoversche-kassen.de/
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