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    Start Neuerungen im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung - zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
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    Aus dem WIR Infobrief der Hannoverschen Kassen
    Ausgabe 75  03|26

    Neuerungen im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung - zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

    Der Deutsche Bundestag hat am 05.12.2025 das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz als Teil des „Rentenpakets 2025" beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die betriebliche Altersversorgung weiter auszubauen. Neu sind unter anderem, die automatische Entgeltumwandlung für alle Mitarbeitenden mit Widerspruchsrecht und zukünftig mehr Flexibilität bei den Rentenauszahlungen.

    Zwei Frauen sind im Gespräch vor einem Laptop sitzend

    Was heißt das konkret für Sie?

    Auf Antrag des Mitglieds kann eine Altersrente bzw. vorgezogene Altersrente im Zeitpunkt des Versorgungsfalls durch eine Kapitalzahlung abgefunden werden. Ein Antrag dafür muss spätestens drei Jahre vor dem Eintritt des Versorgungsfalls schriftlich oder in Textform gestellt werden. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind die sogenannten Kleinstrenten. Das bedeutet, diese werden ohne vorherigen Antrag als einmalige Kapitalabfindung ausgezahlt. Diese Abfindungsgrenze (§ 3 BetrAVG) wurde zum 01.01.2026 von 1 Prozent der Bezugsgröße auf 1,5 Prozent erhöht. Konkret steigt damit die Möglichkeit, sich Betriebsrenten bis zu einem monatlichen Betrag in Höhe von 59,33 Euro (vgl. 2025: 37,45 Euro) als einmalige Kapitalabfindung auszahlen zu lassen.

    Derzeit ist die Voraussetzung für die Rentenbeantragung die Vorlage des Vollrentenbescheids der gesetzlichen Rentenversicherung.

    NEU: 

    Versicherte können ab dem 01.01.2027 auch dann eine Betriebsrente in Anspruch nehmen, wenn sie eine als Teilrente geleistete Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen (§ 6 BetrAVG).

    Darüber hinaus gibt es höhere Förderbeiträge bzw. höhere Einkommensgrenzen (§ 100 Abs. 2 Satz 1 EstG; gültig ab 01.01.2027).

    Von Zahlen und Zinsen

    Wirtschaftlich stehen die Hannoverschen Kassen weiterhin solide da: Für das Geschäftsjahr 2024/25 konnten wir erneut eine Überschussbeteiligung in der Hannoverschen Pensionskasse VVaG auf mindestens 2 Prozent ermöglichen – ein deutliches Zeichen unserer wirtschaftlichen Stabilität.

    Miriam Jorke

    7 gute Gründe für die betriebliche Altersversorgung

    • Arbeitgeberzuschuss nutzen
    • Steuern und Sozialabgaben sparen
    • Flexible Beitragshöhen möglich
    • Lebenslange Zusatzrente aufbauen
    • Gesetzliche Rente sinnvoll ergänzen
    • Sicherheit durch eine solidarische Pensionskasse
    • Zusätzliche Vorsorge flexibel erweitern, auch über freiwillige Beträge

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    WIR: Der Infobrief

    Bleiben Sie im Bilde - mit unserem Infobrief der Hannoverschen Kassen.
    Auch digital.

    Titelbild Ausgabe Wir Infobrief Nr. 75 03/26 mit grüner Baumkrone im Hintergrund

    Geschäftsbericht

    Titelfoto Geschaeftsbericht 2024/2025 - Biene sitzt auf einer Apfelblüte

    Nachhaltigkeits­bezogene Offenlegung

    Zwei blühende Gaensbluemchen werden von zwei Fingern gehalten
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