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    Aus dem WIR Infobrief der Hannoverschen Kassen
    Ausgabe 75  03|26

    Mitwirkung! Altersvorsorge aktiv gestalten

    Das Thema Altersvorsorge ist derzeit aktueller denn je. Die individuelle Frage „Wie wollen wir im Alter sinnvoll und abgesichert leben?" bewegt auch viele unserer Versicherten. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, die Bedürfnisse unserer Mitglieder kontinuierlich wahrzunehmen und sie in der betrieblichen Altersvorsorge professionell zu begleiten. Ziel ist es, Angebote zu schaffen, die eine sichere und lebenslange Rentenzahlung ermöglichen und damit die gesetzliche Rente sinnvoll ergänzen.

    Miriam Jorke - Leiterin Versicherungen

    Miriam Jorke - Leiterin Versicherungen

    Warum zusätzliche Altersvorsorge immer wichtiger wird 

    Gerade in bewegten Zeiten gibt es bei vielen Menschen Unsicherheiten rund um das Thema Altersvorsorge. Dies zeigt sich unter anderem an den zahlreichen Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung der vergangenen Jahre. Dazu gehörte beispielsweise die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre, die bereits 2008 beschlossen wurde und aktuell erneut gesellschaftlich diskutiert wird.

    Hintergrund hierfür ist vor allem der demografische Wandel: Die Menschen werden älter, gleichzeitig sinken die Geburtenraten. Das deutsche Rentensystem basiert auf dem sogenannten Umlageverfahren. Das bedeutet: Die Beiträge der heutigen Arbeitnehmer:innen finanzieren unmittelbar die laufenden Rentenzahlungen der aktuellen Rentnergeneration. Dieses solidarische System steht zunehmend unter Druck, wenn immer weniger Beitragszahlende für immer mehr Rentenempfänger aufkommen müssen. Viele Fachleute gehen deshalb davon aus, dass das gesetzliche Rentenniveau langfristig weiter sinken wird. Eine zusätzliche Altersvorsorge gewinnt damit erheblich an Bedeutung, um den gewohnten Lebensstandard auch im Ruhestand sichern zu können. Dabei möchten wir Sie bestmöglich unterstützen, etwa mit einem weiteren Baustein in Form einer betrieblichen Altersvorsorge.

    Verbesserungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz

    Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge gab es in den vergangenen Jahren zahlreiche Verbesserungen für Versicherte. Einen wichtigen Schritt stellte das Betriebsrentenstärkungsgesetz dar, das 2018 in Kraft trat. Dazu gehört unter anderem der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss bei der Entgeltumwandlung, also eine staatlich geförderte Form der betrieblichen Altersversorgung. Hier wird ein Teil des Bruttogehalts direkt in eine zusätzliche Altersvorsorge eingezahlt, wodurch Steuern und Sozialabgaben eingespart werden können. Das Nettogehalt verringert sich oft nur um den halben Beitrag und zum Bruttobeitrag wird der Arbeitgeberzuschuss dazugerechnet, der die spätere Zusatzrente erhöht. Mit vergleichsweise überschaubarem Aufwand kann so eine spürbare zusätzliche Absicherung für das Alter aufgebaut werden.

    Entlastungen bei Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen

    Auch bei den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen für Betriebsrenten gab es Verbesserungen. Seit 2020 gilt für gesetzlich Krankenversicherte ein Freibetrag bei den Beiträgen zur Krankenversicherung auf Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge. Dadurch werden viele Rentner:innen finanziell entlastet. Der Freibetrag wird jährlich angepasst und liegt 2026 bei monatlich 197,75 Euro für die Krankenversicherung. Für die Pflegeversicherung gilt weiterhin der Betrag als Freigrenze.

    Betriebsrentenstärkungsgesetz II: 
    Weitere Verbesserungen geplant

    Aktuell gibt es weitere Reformen im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes II. Beschlossen wurde bereits zum 01.01.2026 unter anderem eine höhere Abfindungsgrenze bei Kleinstrenten. Ab dem 01.01.2027 können Versicherte Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge künftig bereits mit Vorlage eines Teilrentenbescheids in Anspruch nehmen. Daran zeigt sich, dass sich die betriebliche Altersvorsorge kontinuierlich weiterentwickelt und für Versicherte viele Chancen und Vorteile bietet.

    Individuelle Möglichkeiten bei den Hannoverschen Kassen

    Eine weitere Möglichkeit, die wir unseren Versicherten anbieten, ist die sogenannte Einzelmitgliedschaft in der Hannoverschen Pensionskasse VVaG. Hier können zusätzlich freiwillige Beiträge aus dem Nettoentgelt in variabler Höhe eingezahlt werden, um den persönlichen Rentenanspruch weiter zu erhöhen. Sowohl bei der Entgeltumwandlung als auch bei der Einzelmitgliedschaft entscheiden die Versicherten selbst über die Höhe ihrer Beiträge. Je nach persönlicher Lebenssituation können jederzeit die Beiträge kostenlos gesenkt, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erhöht oder die Versicherung beitragsfrei gestellt werden. 

    Haben Sie Fragen zum Thema Altersvorsorge? Sprechen Sie uns gern an – wir beraten und unterstützen Sie individuell und persönlich.

    Miriam Jorke

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