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    Start Mitwirkung! Gemeinsam gestalten und Wirkung entfalten.
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    Aus dem WIR Infobrief der Hannoverschen Kassen
    Ausgabe 74  02|26

    Mitwirkung! Gemeinsam gestalten und Wirkung entfalten.

    Die diesjährige Mitgliederversammlung stand unter dem Motto „MitWirkung" – ein Begriff, der doppelt zu verstehen ist: Zum einen als Mitwirken – sich einbringen, aktiv gestalten und gemeinsam bewegen, zum anderen als Wirkung – die positive Effekte, die unsere Versicherungs- und Solidarangebote für unsere Mitglieder entfalten.

    Portraitfoto v.l.n.r. Britta Buchholz und Ralf Kielmann

    In einem kleinen Workshopformat tauschten sich die Teilnehmenden zu folgenden Fragen aus:

    • Wie können Vereine Mitglieder für eine aktive Teilnahme gewinnen?
    • Wie können Arbeitgeber engagierte Mitarbeitende gewinnen?
    • Welche Best-Practice-Beispiele aus Mitgliedseinrichtungen gibt es?

     


    Inspiration aus den Mitgliedseinrichtungen

    Bei der GLS Bank wird die Generalversammlung beispielsweise mit weiteren Events kombiniert, wie einer Hausmesse, die Themen wie Nachhaltigkeit und Innovation in den Mittelpunkt stellt. Hier können Mitglieder die Arbeit der GLS hautnah erleben, erfahren, welche Themen bewegt werden und wo sie selbst mitgestalten können. Darüber hinaus werden Mitgliederreisen angeboten, die Transparenz schaffen und die Verbindung innerhalb der Gemeinschaft stärken.

    Für Mitarbeitende gibt es „Kulturtage", an denen Kund:innen besucht und kennengelernt werden können. So entsteht ein lebendiger Austausch über gemeinsame Werte. Ergänzend steht eine App als technisch gestützter Mitgliederbereich zur Verfügung, über den ein direkter Austausch und aktive Mitarbeit unter Kolleg:innen möglich ist.

    Von der Rudolf-Steiner-Schule Kiel wurde der erfolgreiche Einsatz sozialer Medien berichtet, der insbesondere bei der Gewinnung neuer Kolleg:innen hilft und worüber viele junge Menschen angesprochen werden. Darüber hinaus existieren unterschiedliche Foren, in denen sich Mitarbeitende zu diversen Themen aktiv einbringen können.

    Beihilfekasse – Solidarität für alle

    Im zweiten Teil des Austauschs stand die Beihilfekasse im Fokus. Sie unterstützt sowohl aktive als auch ehemalige Mitarbeitende der angemeldeten Mitgliedseinrichtungen sowie deren familienversicherte Angehörige. Hier können therapeutische und medizinische Leistungen zur Förderung der Gesundheit beantragt werden. Die Anmeldung erfolgt über den Arbeitgeber und begründet die Berechtigung für zukünftige Antragstellungen.

    Seit dem 01.08.2023 wurde die Erstattungshöhe von 50 Prozent auf 70 Prozent angehoben. Dies führte zu einem geplanten Abschmelzen der Rücklage. Da damit auch in den nächsten Jahren zu rechnen ist, wurden vorsorgliche Maßnahmen besprochen, um eine komplette Aufzehrung der Rücklage zu vermeiden. In der Mitgliederversammlung wurden drei mögliche Lösungsansätze diskutiert:

    • Reduzierung der Erstattungshöhe von 70 % auf 60 %
    • Erhöhung des Beitrags von 19 € auf 21 € pro Beihilfeberechtigten
      (inklusive familienversicherter Angehöriger)
    • Deckelung der Erstattungshöhe

    Die Anwesenden sprachen sich dafür aus, zunächst die Erstattungshöhe leicht zu reduzieren. Eine Beitragserhöhung wurde ebenfalls offen aufgenommen, insbesondere angesichts des niedrigen Beitrags im Verhältnis zu den vielfältigen Erstattungsmöglichkeiten der Beihilfekasse. Gleichzeitig wurde mehrfach betont, dass der Solidargedanke weiterhin im Mittelpunkt stehen soll: Eine Deckelung der Erstattungshöhe würde diese Möglichkeit einschränken und wird daher nicht als Lösung betrachtet. Antragstellende mit hohem gesundheitlichen Bedarf sollen weiterhin von der Solidargemeinschaft unterstützt werden.

    Wir bedanken uns für den regen Austausch und werden die Punkte für unsere Planungen berücksichtigen.

    Britta Buchholz und Ralf Kielmann

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