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    Start Überschussausschüttungen
    Aus dem WIR Infobrief der Hannoverschen Kassen
    Ausgabe 70  02|25

    Überschussausschüttungen

    Die Mitgliederversammlung hat am 12.02.2025 der vom Aktuar vorgeschlagenen Ausschüttung zugestimmt und auch die Aufsichtsbehörde (BaFin) hat diese für „unbedenklich" erklärt.
    Damit werden alle Versicherungs- und Rentenanteile mit Garantiezinsen unter 2,00 % auf diesen Wert für das Geschäftsjahr 2023/24 aufgestockt.

    Hände tragen Puzzleteile in die Höhe

    In der Hannoverschen Pensionskasse entspricht das Vorgehen dem § 16 Anpassungsprüfungspflicht des Betriebsrentengesetzes, da ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallenden Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet werden. Somit entfällt für die Arbeitgeber die weitere Verpflichtung aus diesem Paragrafen. 

    Anders verhält es sich bei den Direkt- bzw. Unterstützungskassenzusagen, die in der Hannoverschen Alterskasse rückgedeckt wurden. Hier hat der Arbeitgeber alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen oder er passt diese um mindestens 1 % pro Jahr an. Deswegen schließen Arbeitgeber gern den Tarif F ab, da dieser bereits die 1 %ige Rentendynamisierung beinhaltet.

    Wenn Sie Fragen haben, was das für Ihre Anwartschaft oder Rente bedeutet, kommen Sie gern auf uns zu.

    Ralf Kielmann
    kielmann@hannoversche-kassen.de

     

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    Bleiben Sie im Bilde - mit unserem Infobrief der Hannoverschen Kassen.
    Auch digital.

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