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    Start Neu: Hinweisgebersystem als Meldestelle
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    Aus dem WIR Infobrief der Hannoverschen Kassen
    Ausgabe 60  09|22

    Neu: Hinweisgebersystem als Meldestelle

    Der Gesetzgeber hat Unternehmen, die unter das VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) fallen und die eine bestimmte Größe haben, dazu verpflichtet, anonyme Möglichkeiten einzurichten, sodass Mitarbeitende oder Kund:innen Verstöße gegen interne Richtlinien und gesetzliche Anforderungen melden können.

    Neben den üblichen Kanälen wie E-Mail, Telefon, Post oder persönlichen Besuchen gibt es bei den Hannoverschen Kassen nun also auch ein elektronisches Hinweisgebersystem

    Das digitale Hinweisgebersystem ermöglicht es jetzt jederzeit als zentrale Anlaufstelle, vertraulich auf ein Fehlverhalten und/oder Regelverstöße hinzuweisen und dabei anonym mit den Hannoverschen Kassen – bzw. den einzelnen juristischen Personen des Unternehmensverbundes – in Kontakt treten zu können. Jede Meldung wird geprüft und dieser konsequent nachgegangen. Der Hinweisgeber erhält immer eine Eingangsbestätigung über den Hinweis und später eine Rückmeldung.

    Warum ist das wichtig?

    Folgende Bereiche und Themen fallen unter das Hinweisgebersystem: Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte sowie Verhinderung von Geldwäsche, Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz-und Informationssystemen. Versicherungsunternehmen müssen auch Hinweisen nachgehen, wenn gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen wird, Marktmissbrauch stattfindet oder fälschliche Basisinformationsblätter für Versicherungsanlageprodukte erstellt werden, (vgl. § 23 Abs. 6 VAG).
    Verena Hofmann

    Weitere Details finden Sie auf unserer Homepage unter dem Link:
    https://www.hannoversche-kassen.de/ueber-uns/Hinweisgebersystem/

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