Ankerpunkte in unruhigen Zeiten
Neue Fragen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge sind in den letzten Monaten aufgetaucht. Themen, wie die Arbeitgeberhaftung und die derzeitige Niedrigzinsphase, beschäftigen viele Arbeitgeber. Die große Frage, die sich ein Arbeitgeber stellt: Ist mein Versicherer ein verlässlicher Partner für die betriebliche Altersvorsorge? Und andererseits: Was tun wir, die Hannoverschen Kassen, für Sie, damit wir weiterhin Ihre lebenslange betriebliche Altersrente sichern?
Wir streben nicht nach Provisionen, eigenem Profit und hohen Abschlusskosten. Gleichwohl versuchen wir die Kosten der Hannoverschen Kassen auf einem Minimum zu halten. Ein großer Schritt dazu war die Einführung unseres digitalen Mitgliederbereichs, wo wir mit den Einrichtungen und den Versicherten schnell und unkompliziert kommunizieren können. Für uns zählen die Menschen in den Organisationen und Einrichtungen. Und wir versuchen, sie in den Fokus unserer Arbeit zu stellen. Oft gelingt es, aber gewiss nicht immer. Der Ansporn ist: Immer schnell ansprechbar zu sein und Lösungen zu finden; sei es bei der betrieblichen Altersvorsorge oder bei unseren Solidarelementen. Dass betriebliche Altersversorgung auch gesellschaftliche Wirkung erzielen kann, beweisen wir täglich durch unsere nachhaltige Kapitalanlage. Diese Anlage unserer Kundengelder spielt eine sehr große und wichtige Rolle bei den Hannoverschen Kassen.
Transparenz als Voraussetzung für Nachhaltigkeit
Da wir den Anspruch auf Nachvollziehbarkeit und Offenheit haben, veröffentlichen wir jedes Jahr einen Transparenz- und Investitionsbericht mit Informationen zu den aktuellen Kapitalanlagen. Denn wir möchten das anvertraute Kapital ausschließlich im Sinne unserer Versicherten nach sozialen, ethischen und ökologischen Maßstäben anlegen. Kaum ein Versicherer ist in der Offenlegung der Kapitalanlagen so transparent wie wir. Der Erfolg dieser Anlage sichert zum einen die zugesagten Altersrenten und bietet zugleich die Möglichkeit auf zusätzliche Überschussausschüttungen. Ob das möglich ist, prüft unser Aktuar in jedem Geschäftsjahr. In diesem Jahr wurde in der Mitgliederversammlung eine Überschussausschüttung von 0,85 % auf den Rechnungskreis mit einem Garantiezins von 0,9 % der Zusatzversorgung verabschiedet. Diese Entscheidung hat uns gefreut und freut sicherlich auch unsere Versicherten.
Doppelter Schutz der zukünftigen Renten
Die Hannoverschen Kassen gehören zu den regulierten Pensionskassen, die zum Schutz der Versicherten unter strenger Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stehen. Das bedeutet eine Kontrolle seitens der BaFin, ob wir zukünftig in der Lage sind, die zugesagten Rentenleistungen zu gewährleisten. Dies ist ein Sicherheitsmechanismus für alle regulierten Pensionskassen, da die BaFin unverzüglich eingreift, sollte es irgendwelche negativen Anzeichen in einem Versicherungsunternehmen geben. Im Vergleich zur Pensionskasse wird oft die Direktversicherung erwähnt. Über die Protektor Lebensversicherung AG, Auffanggesellschaft deutscher Lebensversicherungen, werden die Renten der Versicherten bei Insolvenz des Versicherers gerettet. Diese Auffanggesellschaft unterhält einen Sicherungsfonds der angeschlossenen Lebensversicherer und greift im Fall der Insolvenz eines Versicherers auf diesen Sicherungsfonds zu. Geraten jedoch mehrere Versicherer in die Schieflage, so ist es hier schwer, alle Verpflichtungen aufzufangen und weiterhin Schutz für die Übrigen anbieten zu können. Der Grund möglicher Schieflagen ist in den meisten Fällen die derzeitige Niedrigzinsphase. Daher hat die BaFin bereits für alle Versicherer zum 01.01.2022 eine Garantiezinssenkung auf 0,25 % beschlossen. Bei uns tritt diese Garantiezinssenkung in Abstimmung mit der BaFin erst zum neuen Geschäftsjahr, also ab dem 01.07.2022, in Kraft. Der neue Garantiezins gilt für Neuabschlüsse nach dem 01.07.2022. Altverträge behalten den Rechnungszins von 0,9 % und sind von der Zinsabsenkung nicht betroffen.
Arbeitgeberhaftung gilt für alle
Wir wollen auch weiterhin für unsere Mitgliedseinrichtungen ein verlässlicher Partner im Bereich betrieblicher Altersvorsorge sein und unsere zugesagten Renten erfüllen. Die Arbeitgeberhaftung im Falle einer Insolvenz des Versicherers bleibt jedoch per Gesetz für alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge bestehen (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Pensionszusage). Denn dies ist klar im Betriebsrentengesetz für alle Durchführungswege geregelt: „Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt (betriebliche Altersvorsorge), gelten die Vorschriften dieses Gesetzes. Die Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge kann unmittelbar über den Arbeitgeber oder über einen der in §1b Abs. 2 bis 4 genannten Versorgungsträger erfolgen. Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt." Mit diesem Paragraphen wollte der Gesetzgeber zum Schutz der Rentner:innen, dass der Arbeitgeber in der Haftung ist, falls der Versicherer seine Leistungen ganz oder teilweise nicht mehr erbringen kann. Fazit: Die Arbeitgeberhaftung kann durch keinen der unterschiedlichen Durchführungswege umgangen werden.
Für die Rentner:innen hat die Einführung der PSV-Pflicht bei Pensionskassenzusagen zudem den Vorteil gebracht, dass sie faktisch kein Risiko mehr selber tragen müssen und ihre Renten 100%ig sicher sind.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Es sind unruhige Zeiten, aber es gibt Ankerpunkte, auf die wir uns fokussieren können und sollten. Wir geben weiterhin unser Bestes, Menschen ein würdevolles Leben im Alter zu ermöglichen.
Miriam Jorke