die Mitgliedschaft im Sozialfonds und der Hannoverschen Solidarwerkstatt e.V. ab dem
Die Beitragszahlung erfolgt per Einzug gemäß umseitig gegebener Einzugsermächtigung.
Wir erklären uns darüber hinaus bereit, bei einem zusätzlichen Mittelbedarf des Sozialfonds, jährlich einmalig auf Anforderung, maximal einen zusätzlichen Monatsbeitrag zu entrichten. Die Ordnung für den Beirat und den Sozialfonds haben wir zur Kenntnis genommen. Sie ist die Arbeitsgrundlage des Sozialfonds.
Für den Fall, dass wir noch kein Mitglied in der Hannoverschen Solidarwerkstatt e.V. sind, beantragen wir die Mitgliedschaft in der Hannoverschen Solidarwerkstatt e.V. zu einem Jahresbeitrag von derzeit 200 EUR.
Die Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 DSGVO sind auf unserer Homepage verfügbar.