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    Start Betriebliche Altersversorgung Entgeltumwandlung

    Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer:innen

    Mitarbeitende haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, über ihren Arbeitgeber für das Alter vorzusorgen. Nutzen Sie dadurch drei Vorteile.

    Vermögenswirksame Leistung

    Sorglos in Rente gehen. Durch die arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge

    IHR ANSPRUCH AUF ALTERSVORSORGE

    Als Arbeitnehmer:in können Sie von Ihrem Arbeitgeber verlangen, die Beiträge zur Entgeltumwandlung (EGU) von Ihrem Brutto-Gehalt für Sie abzuführen. Dies bietet Ihnen drei Vorteile:

    • Sie sparen Steuern.
    • Die Beiträge sind sozialversicherungsfrei.
    • Und da Ihr Arbeitgeber ebenfalls Sozialabgaben einspart, bekommen Sie noch einen mindestens 15%igen Zuschuss von ihm zu Ihrer EGU dazu.

    ENTGELTUMWANDLUNG LOHNT SICH

    Der Vorteil dieses Modells liegt darin, dass durch einen geringen Verzicht auf Nettogehalt ein relativ großer Bruttobetrag für die Altersvorsorge verwendet werden kann. Das verdeutlicht auch folgende Beispielrechnung:

     

     

     

     

     

     

     



    Für Sie bedeutet das unterm Strich:
    57 EUR Nettoverzicht = 100 EUR Rentenbeitrag zzgl. Arbeitgeberzuschuss

    Die optimale Ausnutzung der steuer- und sozialabgabenfreien Höchstgrenzen erreichen Sie mit einer Entgeltumwandlung in Höhe von monatlich brutto 268 EUR (inkl. 20 % AG-Zuschuss werden 322 EUR eingezahlt).

    Wenn Sie Beiträge aus Ihrem Nettogehalt in eine private Rentenversicherung einzahlen, können Sie diese Effekte nicht nutzen. Daher ist die EGU in der Regel die sinnvollste Variante der Altersversorgung.

    Weitere Informationen zur Entgeltumwandlung können Sie auch unseren Merkblättern entnehmen und eine individuelle Berechnung mit unserem EGU-Rechner erstellen.
    Den passenden Tarif mit zusätzlichen Erläuterungen finden Sie hier. Berechnen Sie mit unserem Tarifrechner auch gerne Ihre voraussichtlichen Rentenansprüche.

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    Bleiben Sie im Bilde - mit unserem Infobrief der Hannoverschen Kassen.
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    Titelblatt Wir Infobrief Nr. 70 mit einer Pusteblume

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