
Die Mathematik hinter den Renten - Bericht des Aktuars
Biometrie
Beginnen wir mit den biometrischen Rechengrundlagen, die die Wahrscheinlichkeiten beinhalten, ob ein*e Versicherte*r erwerbsgemindert wird oder verstirbt und Angehörige hinterlässt. Für eine Pensionskasse ist elementar wichtig, dass in allen Rechengrundlagen ausreichende Sicherheiten eingerechnet sind. So bitter es klingt, aber eine Rentenversicherung funktioniert nur, wenn in den Tarifen eine ausreichende Anzahl von Menschen berücksichtigt werden, die auf dem Weg in die Rente oder im Rentenbezug versterben. Daher werden die biometrischen Rechengrundlagen jedes Jahr analysiert. Aufgrund des kleinen Versichertenkollektivs können die Ergebnisse dabei relativ starken Schwankungen unterliegen, weshalb wir immer einen 3-Jahres-Durchschnitt in der Analyse betrachten. In den letzten Jahren zeigt sich jedoch eine stabile Tendenz mit einer Sterblichkeit von 126,8 % in der Hannoverschen Alterskasse sowie 119,9 % in der Hannoverschen Pensionskasse. Die Anzahl der Erwerbsminderungen ist weiterhin sehr niedrig, bei ca. 10 % der erwarteten Fälle für beide Kassen. Die Analysen werden jeweils für die Sterbetafel DAV04-RB20 durchgeführt. Damit lässt sich insgesamt sagen, dass die derzeit von beiden Kassen verwendeten biometrischen Rechengrundlagen ausreichende Sicherheiten enthalten und damit die lebenslange Zahlung aller zugesagten Renten sichergestellt ist.
Rechnungszins
Eine ebenso wichtige Rechengrundlage ist der Rechnungszins. Den Tarifgenerationen unterliegen unterschiedlich hohe interne Verzinsungen (von 3,5 % bis 0,9 %). In der Gesamtheit ist es für eine Pensionskasse wichtig, dass eine Verzinsung in den Kapitalanlagen erwirtschaftet werden kann, die höher ist, als die eingerechnete, durchschnittliche Verzinsung aller Versicherungsverträge. Die Hannoversche Alterskasse wird vom Waldorf-Versorgungswerk dominiert, in welchem den meisten Verträgen eine Verzinsung von 3,0 % bzw. 2,25 % zugrunde liegt. Entsprechend langsam sinkt der durchschnittlich notwendige Rechnungszins und ist mit 2,72 % (zum 31.07.2021) weiterhin hoch. Demgegenüber steht eine Verzinsung der Kapitalanlagen von 3,1 % (laufende Bruttoverzinsung) bzw. eine immer noch, wenn auch nur knapp, ausreichende laufende Nettoverzinsung von 2,73 %. Da in den nächsten Jahren weiterhin nicht mit einem größeren Zinsanstieg auf dem Kapitalmarkt zu rechnen ist, wir jedoch sicherstellen wollen, dass der durchschnittliche Rechnungszins stärker absinkt als die laufende Nettoverzinsung, wurden alle Mitgliedseinrichtungen des Waldorf-Versorgungswerks gebeten, ihre Versicherungen möglichst beitragsfrei zu stellen. In der Hannoverschen Pensionskasse sieht die Lage entspannter aus. Der durchschnittlich notwendige Rechnungszins beträgt 2,34 % (zum 31.07.2021), während die Verzinsung der Kapitalanlagen bei 3,30 % (laufende Bruttoverzinsung) bzw. 2,89 % (laufende Nettoverzinsung) liegt.
Von der BaFin wurden die Hannoverschen Kassen aufgefordert, neue Versicherungen in Zukunft nur noch mit einem Rechnungszins von 0,25 % statt 0,9 % anzubieten. Die niedrigere Verzinsung würde mithelfen, die angespannte Zinssituation in der Alterskasse zu verbessern. Um den Einrichtungen und Versicherten trotzdem eine attraktive Gesamtverzinsung anbieten zu können, planen die Hannoverschen Kassen zukünftig für Versicherungen der letzten Tarifgenerationen (0,9 % und 0,25 % Rechnungszins) regelmäßig Überschüsse möglichst bis zum nächsthöheren Rechnungszins von 1,75 % auszuschütten.
Als verantwortlicher Aktuar beider Kassen kann ich also festhalten, dass in den Rechengrundlagen insgesamt genug Sicherheiten enthalten sind, wobei jedoch der Rechnungszins in der Alterskasse weiterhin genau beobachtet werden muss.
Thomas Weber
Thomas Weber
Thomas Weber ist seit 2015 als Versicherungsmathematiker bei den Hannoverschen Kassen tätig, seit September 2019 ist er vom Aufsichtsrat als verantwortlicher Aktuar für die Hannoversche Alterskasse sowie die Hannoversche Pensionskasse bestellt.
Was macht eigentlich ein Aktuar?
Letztlich geht es um die Frage, ob die eingenommenen Beiträge ausreichen, um alle zugesagten Renten in Zukunft auszahlen zu können. Die Bedeutsamkeit dieser Funktion wird dadurch deutlich, dass vor einer Bestellung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) diese „genehmigt".
Wichtigste Aufgabe des Aktuars ist damit die fortlaufende Prüfung, dass alle rechtlichen Vorgaben bei der Berechnung der Versicherungsprämien und der Deckungsrückstellungen eingehalten werden. Anhand von statistischen Daten und Methoden sowie von Wahrscheinlichkeitsberechnungen werden die umfassenden Berechnungen, die sich hinter den abgeschlossenen Verträgen einer Versicherung, in unserem Fall den Pensionskassen, verbergen, bewertet. Auch die erwirtschaftete Rendite aus der Anlage der Versichertengelder wird berücksichtigt.
Im Sinne der Versichertengemeinschaft ist dadurch gewährleistet, dass jederzeit alle vertraglichen Rentenverpflichtungen erfüllt werden können.