Beitragsfreistellung im Waldorf-Versorgungswerk - Die Sicht des Sprecherkreises
Dazu haben wir uns aus unseren originären Tätigkeitsbereichen und dem Alltag als Geschäftsführer:innen und Lehrer:innen von Mitgliedseinrichtungen gegenseitig berichtet und intensiv beraten. Es gab unterschiedliche Ideen und zu berücksichtigende Punkte zum Umgang mit der Situation.
Auf der Suche nach Lösungen
Beispielhaft möchte ich vom Weg des Vereins zur Förderung Seelenpflegebedürftiger Kinder e. V. mit Wohnheim, Kindergarten und Schule in Kiel berichten, dessen Geschäftsführer ich bin.
Wir haben uns zunächst im Vorstand über das Anliegen der Hannoverschen Kassen und den weiteren Umgang damit beraten. Schnell wurde klar, dass wir das Anliegen der Hannoverschen Kassen, das Waldorf-Versorgungswerk beitragsfrei zu stellen, aufgrund der dauerhaft sinkenden Verzinsung und der damit verbundenen Schwierigkeit, die zugesagten Beiträge ohne weitere Belastungen der Mitgliedseinrichtungen zu finanzieren, nachvollziehen können und dieses Anliegen unterstützen wollen. Jedoch war auch schnell deutlich, dass dies nicht einseitig zu Lasten der Versicherten gehen kann.
So haben wir zunächst alle im Waldorf-Versorgungswerk aktiv Versicherten über die Lage schriftlich informiert und ihnen einen individuellen Gesprächstermin angeboten. In diesen Gesprächen wurde deutlich, dass sich der durch die Beitragsfreistellung ergebende Nachteil individuell dadurch unterscheidet, wie groß der Zeitraum bis zum Renteneintritt noch ist. Jüngere Versicherte haben hier einen größeren Nachteil, weil die Zeit bis zum Renteneintritt lang ist und der sich mit der Beitragsfreistellung ergebende fixe Rentenanspruch keine weitere Dynamisierung vorsieht, während die voraussichtliche Inflation diesen Rentenanspruch faktisch Jahr um Jahr verkleinert. Gehe ich in drei Jahren in Rente, bleibt dieser Nachteil klein, gehe ich aber in 20 Jahren in Rente, minimiert die anzunehmende Inflation den Rentenanspruch bei Rentenbeginn deutlich.
Auch die Nachversicherung in der Deutschen Rentenversicherung für die Zeit im Waldorf-Versorgungswerk – also die „Rückabwicklung" – bietet aufgrund einer von der Deutschen Rentenversicherung modifizierten Handhabung bei der Berechnung dieser Nachversicherung Nachteile für die Versicherten und bleibt somit nur in manchen besonderen Fällen eine gute Handlungsoption.
Ein Weg, der „Schule" machen könnte
Wir haben uns dann dafür entschieden, unseren Versicherten die Dynamisierung der Rentenansprüche im Waldorf-Versorgungswerk in Höhe von 1 % p. a. bis zum Rentenbeginn anzubieten und vertraglich zu vereinbaren.
Zum einen tritt eine Dynamisierung der Rente in Höhe von mindestens 1 % mit Rentenbeginn nach Betriebsrentengesetz (BetrAVG) ohnehin ein, wenn der Arbeitgeber die Dynamisierung der Rente nicht an die Dynamisierung der Gehaltsentwicklung koppelt. Es gibt hier also bereits eine Art „öffentlichen Richtwert", auch wenn sich dieser nicht auf die Dynamisierung vor Rentenbeginn bezieht, sondern auf die Zeit danach.
Zum anderen bietet diese Regelung einen Ausgleich, der unsere Einrichtung finanziell nicht zu sehr belastet.
Damit ist diese 1 % -Regelung für uns ein guter Kompromiss zwischen den Bedürfnissen der Versicherten und unserer Einrichtung. Vielleicht macht er ja „Schule" – und andere Einrichtungen greifen diese Möglichkeit auf.
Wechsel im Sprecherkreis
Gabriele Hohlmann und Christian Fenton wurden nach langjähriger Tätigkeit als Mitglieder des Sprecherkreises verabschiedet. Ihnen sei an dieser Stelle noch einmal sehr herzlich für ihren Einsatz gedankt.
Dr. Thomas Klas aus Kassel und Andreas Sprick aus Oldenburg wurden im September 2021 als Nachfolger neu gewählt. Sie werden mit Thomas Harting (Cottbus) und mir, Jens Strickrott (Kiel), die Zukunft des Sprecherkreises gestalten.
Jens Strickrott