So können sich seit dem September 2015 auch gemeinnützige Einrichtungen, die in der Hannoverschen Pensionskasse oder der Hannoverschen Alterskasse Beiträge entrichten, an diesem solidarischen Instrument beteiligen. In Abstimmung mit dem Sprecherkreis hat der Vorstand der Hannoverschen Unterstützungskasse eine neue Beitragsordnung beschlossen, die zum 01.08.2016 in Kraft tritt.
Pro Einrichtung soll es einen fairen und transparenten Beitrag je nach Mitarbeiterzahl der Einrichtung geben:
• Einrichtungen bis 20 Mitarbeiter: Monatsbeitrag 250 EUR = 3.000 p.a.
• Einrichtungen bis 75 Mitarbeiter: Monatsbeitrag 700 EUR = 8.400 p.a.
• Einrichtungen über 75 Mitarbeiter: Monatsbeitrag 950 EUR = 11.400 p.a.
• Über 300 Mitarbeiter: Nach Vereinbarung mit dem Vorstand
Für Mitgliedseinrichtungen des Waldorf-Versorgungswerkes, die weiter bei den bisherigen Beiträgen bleiben wollen, ist dies möglich.
Gleichzeitig werden derzeit die bisherigen Gesundheitsleistungen des Sozialfonds in einem Projekt mit Dr. Paul Wormer evaluiert und weiterentwickelt. Reha-Maßnahmen (Kuren), Bildungsmaßnahmen und Projekte wird es in jedem Fall weiterhin geben. Zudem wird es bei der nächsten Sitzung des Beirats am 14.09.2016 einen Vorschlag geben, der zukünftig auch wieder Freiphasen und Sabbaticals ermöglichen soll. Das Geheimnis für die Leistungsfähigkeit des Sozialfonds liegt in der Vielzahl der beteiligten Einrichtungen. Neue Mitglieder sind daher sehr willkommen.
Weitere Informationen:
Britta Buchholz, buchholz@hannoversche-kassen.de |