Für alle Betriebsrenten gilt nun ein Freibetrag in Höhe von 164,50 EUR (2021), auf den keine Krankenkassenbeiträge fällig werden. Erst auf darüber hinausgehende Betriebsrenten müssen dann Beiträge gezahlt werden.
Bei einem durchschnittlichen Krankenversicherungsbeitrag von 15,5 Prozent zahlen Betriebsrentner*innen nun maximal rund 25,00 EUR monatlich weniger Versicherungsbeiträge.
Da das Gesetz erst Ende 2019 erlassen wurde, zog sich die Umsetzung bei den Krankenkassen weit bis ins Jahr 2020. Zudem haben wir in Abstimmung mit den Krankenkassen gemerkt, dass nicht alle Renten dort korrekt hinterlegt worden sind.
Dies wurde nun nachgebessert, so dass grundsätzlich alle Betriebsrentner*innen, die über die Hannoversche Pensionskasse VVaG oder Hannoversche Solidarwerkstatt e. V. abgerechnet werden, davon profitieren.
Für zurückliegende Monate gab es Nachzahlungen, so dass keinem/keiner Rentner*in etwas verloren gegangen ist.
Kontakt: Güzel Kutlucan kutlucan@hannoversche-kassen.de |