Mit dem Inkrafttreten des 7. SGB-IV-Änderungsgesetzes sind Pensionskassenzusagen in Zukunft noch besser abgesichert. Denn für diese Zusagen gilt ab 2021 ebenfalls eine Beitragspflicht zum PSV.
Für alle Versicherten und Rentner*innen ist nur wichtig, dass ihre Renten durch die PSV-Pflicht noch besser gesichert sind, vor allem bei Insolvenz ihres (ehemaligen) Arbeitgebers. Sie hat keine weiteren Auswirkungen, z. B. auf die Beiträge oder die Höhe ihrer Rente.
Für die Mitgliedseinrichtungen der Hannoverschen Pensionskasse VVaG gibt es jedoch einige Punkte, die es zu beachten gilt:
Die überschaubaren Beiträge sind grundsätzlich vom Arbeitgeber zu tragen und zu melden. Der erste Beitrag wird zum 31.12.2021 fällig werden. Alle Arbeitgeber, die bisher noch nicht Mitglied im PSV sind, müssen eine Erstmeldung bis zum 31.03.2021 abgeben. Auf seiner Internetseite www.psvag.de bietet der PSV Merkblätter auch speziell zur Beitragspflicht bei Pensionskassen-Zusagen.
Selbstverständlich unterstützen wir unsere Mitgliedseinrichtungen bei der Verwaltung. Erfreulicherweise wurde der Weg zur Berechnung der Beiträge im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für diese Zusagen deutlich vereinfacht. Allen betroffenen Arbeitgebern können wir die erforderlichen Kurztestate für diese Zusagen kostenfrei zur Verfügung stellen. In den nächsten Tagen erhalten alle Mitgliedseinrichtungen der HPK über ihren elektronischen Briefkasten auf unserer Internetseite ein separates Anschreiben mit Hinweis auf die erforderlichen Meldungen.
Alle Arbeitgeber, die bereits Mitglied im PSV sind (insbesondere Einrichtungen im WVW oder mit Rückdeckungsversicherungen in der Hannoverschen Alterskasse VVaG), brauchen keine separate Erstmeldung abzugeben. Diese Arbeitgeber müssen jedoch darauf achten, bei der Jahresmeldung auch die Zahlen der Pensionskasse mit anzugeben.
Die Höhe der Beiträge liegt zudem deutlich unter den Beiträgen, die für Direkt- und Unterstützungskassenzusagen fällig werden. Ein Berechnungsbeispiel finden Sie im folgenden Kasten:

Auch ein weiterer wichtiger Kritikpunkt bleibt mit der Neuregelung bestehen: Die rund 8 Millionen Begünstigten aus Direktversicherungen sind zwar über die Sicherungseinrichtung Protektor abgesichert, welche jedoch einen schlechteren Schutz bietet als der PSV.
Kontakt: Ralf Kielmann kielmann@hannoversche-kassen.de
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