Der Freibetrag ersetzt die bisher gültige Freigrenze. Der Freibetrag, der sich jährlich erhöht, liegt aktuell bei EUR 159,25. Nur auf den darüber hinausgehenden Teil der Betriebsrente sind KV-Beiträge zu zahlen. Für alle Betriebsrentner, deren Rente über diesem Freibetrag liegt, erhöht sich die Netto-Rente dadurch spürbar.
Der Unterschied wird an folgendem Beispiel sichtbar:

Berechnungsannahmen: Summe aller Brutto-Betriebsrenten des Rentners liegt bei 155,00 bzw. bei 165,00 Euro; Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung allgemeiner Beitragssatz KV: 14,6 %; Zusatzbeitrag KV 1,1 %; Beitragssatz PV: 3,3 % (für Kinderlose); Freigrenze bzw. Freibetrag liegt bei 159,25 Euro (Wert für 2020)
Auch wenn diese Regelung für die Betroffenen sehr erfreulich ist, greift sie aus unserer Sicht nicht weit genug: Sie gilt leider nur für Pflichtversicherte und nur in der gKV, während es für freiwillig Versicherte und für die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung bei der bisherigen Regelung bleibt.
Und nicht zuletzt verursacht das extrem kurzfristige Inkrafttreten einen hohen Verwaltungsaufwand: Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat bereits angekündigt, dass es wegen umfangreicher Vorarbeiten voraussichtlich bis Mitte 2020 dauern wird, bis die Ersparnis auch wirklich beim Rentner ankommt. Wichtig für alle Rentner: Die Korrektur (und ggf. Erstattung der ab Januar 2020 zu viel gezahlten Beiträge) läuft automatisch! Sie brauchen also keinen Antrag o. ä. zu stellen.
Kontakt: Kai Lehmberg lehmberg@hannoversche-kassen.de
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