Darin heißt es bisher: „Zahlstellen, die regelmäßig an weniger als dreißig beitragspflichtige Mitglieder Versorgungsbezüge auszahlen, können bei der zuständigen Krankenkasse beantragen, dass das Mitglied die Beiträge selbst zahlt."
Arbeitgeber, die bisher an weniger als 30 beitragspflichtige ehemalige Mitarbeiter eine Betriebsrente ausgezahlt haben, konnten demnach von dieser Regelung Gebrauch machen. Die Ausnahmeregelung endet allerdings zum 30.06.2019, sodass auch diese Arbeitgeber zukünftig eine vollständige und korrekte Abrechnung der Betriebsrenten vornehmen müssen.
Bei dieser Gelegenheit weisen wir gern nochmals darauf hin, dass Arbeitgeber stattdessen auch die Hannoversche Unterstützungskasse e.V. mit der vollständigen Rentenabrechnung und –auszahlung beauftragen können. Selbstverständlich kümmern wir uns dann um sämtliche erforderliche An-, Um- und Abmeldungen und sorgen für eine korrekte Abrechnung und pünktliche Überweisung an Ihre Betriebsrentner.
Kontakt: Bernd Janischowsky janischowsky@hannoversche-kassen.de
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