Der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G., nach eigenen Angaben die größte deutsche Pensionskasse gemessen am verwalteten Vermögen, sowie die zum Talanx-Konzern gehörende Neue Leben Pensionskasse AG sorgten in den vergangenen Wochen für negative Schlagzeilen. Beide Anbieter für betriebliche Altersversorgung mussten zugesagte garantierte Konditionen mit Wirkung für die Zukunft deutlich kürzen. In den Medien wird offen darüber spekuliert, dass dies nur die Spitze des Eisbergs sein könnte und weitere Anbieter folgen könnten.
Diese Verunsicherung nehmen auch wir wahr. Vermehrt erreichen uns besorgte Anfragen unserer Versicherten sowie unserer Mitgliedseinrichtungen. Wir möchten daher mit diesem Artikel einerseits das System der betrieblichen Altersversorgung mit seinen Hintergründen darstellen, andererseits aber auch nochmals die Risiken für Arbeitgeber verdeutlichen. Schließlich möchten wir Ihnen in Bezug auf diese Punkte die Lage der Hannoverschen Pensionskasse VVaG darstellen.
Welches sind die Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung (bAV)? Im „Betriebsrentengesetz“, dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung – BetrAVG – sind die wesentlichen Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland geregelt. Diese gesetzlichen Vorgaben werden üblicherweise ergänzt bzw. konkretisiert durch den individuellen Arbeitsvertrag, durch betriebliche oder tarifvertragliche Regelungen. Oberste Prämisse ist, dass der Arbeitgeber für die vertragsgemäße Einrichtung und Durchführung der bAV einsteht. So muss er die zugesagten Beiträge aufbringen und darüber hinaus alles Erforderliche tun, damit die bAV entsprechend der arbeitsrechtlichen Zusage finanziert wird.
Was bedeutet die Einstandspflicht? Die Einstandspflicht des Arbeitgebers ist eine Besonderheit des deutschen Betriebsrentenrechts. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass der Arbeitnehmer die zugesagte Leistung erhält. Dies gilt in allen Durchführungswegen der bAV, also nicht nur bei unmittelbaren Versorgungszusagen, sondern auch bei mittelbaren Zusagen im Durchführungsweg der Pensionskasse oder der Direktversicherung. Leistet die Pensionskasse/Direktversicherung nicht oder kürzt sie die Leistungen, so muss der Arbeitgeber für den Ausfall bzw. die Kürzung einstehen. Da es sich um einen zentralen Grundsatz des deutschen Betriebsrentenrechts handelt, ist ein „Freikaufen“ nicht möglich.
Wie können Arbeitgeber das Risiko möglichst gering halten? Grundsätzlich ist es ratsam, die Details bei der Entscheidung für eine bAV mit Bedacht zu planen: Welcher Durchführungsweg ist sinnvoll? Berücksichtigt die Pensionskasse/Direktversicherung langfristig belastbare Tarifkalkulationen? Welche Kosten fallen an, die den Arbeitgeber zusätzlich belasten oder die Rente des Arbeitnehmers verringern? Darüber hinaus ist es empfehlenswert, bestehende Versorgungszusagen regelmäßig auf notwendige Anpassungen zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen.
Wie ist die Situation in Bezug auf diese Punkte bei der Hannoverschen Pensionskasse VVaG (HPK)? Für den Standardfall einer Arbeitgeber-finanzierten bAV oder auch einer Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers empfehlen wir den Durchführungsweg der Pensionskasse. Standardisierte Abläufe ermöglichen hier einen schlanken Verwaltungsapparat. Dennoch können auch spezifische Besonderheiten des einzelnen Arbeitgebers berücksichtigt werden. Die Tarifkalkulation der HPK basiert seit 2014 auf den Generationentafeln DAV 2004 R der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. und ist somit noch vorsichtiger als die branchenüblich verwendeten Heubeck-Richttafeln. Die gesamten Kosten für die Verwaltung der Versicherungen sowie für die spätere Auszahlung der Renten werden durch einen pauschalen Anteil des gezahlten Beitrags abgedeckt. Darüber hinaus entstehen weder dem Arbeitgeber noch dem Arbeitnehmer bzw. Rentner zusätzliche Kosten. Vor allem macht es sich bezahlt, dass von den Beiträgen weder Provisionen noch teure Werbung oder Dividenden für Aktionäre finanziert werden müssen. Dass die Hannoverschen Kassen insgesamt solide und zukunftsfähig aufgestellt sind, belegt auch die gemeinsame Stellungnahme der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und des verantwortlichen Aktuars der Hannoverschen Kassen, Herrn Bernd Zschoyan. Diese Stellungnahme steht allen Mitgliedseinrichtungen im Login-Bereich auf unserer Internetseite zur Verfügung. Wir begleiten und beraten Sie bei der Einführung der betrieblichen Altersversorgung in Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer Einrichtung und sind Ihnen auch bei der regelmäßigen Überprüfung gern behilflich.
Sind Direktversicherungen wirklich sicherer als Pensionskassen-Zusagen? Mit diesem Argument verunsichern Versicherungsmakler ihre potentiellen Kunden. Während regulierte Pensionskassen, wie beispielsweise die HPK, keinem Sicherungsfonds angehören, würden Direktversicherungen im Falle einer Insolvenz von der „Protektor Lebensversicherung AG“ als Sicherungseinrichtung der deutschen Lebensversicherer aufgefangen. Die Arbeitgeber, die sich hiermit von ihrem Makler überzeugen lassen, wähnen sich in trügerischer Sicherheit. Tatsächlich aber unterliegen regulierte Pensionskassen einer deutlich strengeren Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die theoretische Sicherheit, die Protektor für Direktversicherungen bietet, kostet natürlich auch Geld. Zusammen mit den Maklerprovisionen und weiteren Vertriebskosten verringern diese Kosten die entstehende Rente meist erheblich. Für den Fall, dass einzelne kleinere Versicherungen von Protektor aufgefangen werden müssen, ist dieses System sicherlich ausreichend. Tritt der Sicherungsfall allerdings bei einer der großen deutschen Versicherungen ein, wird auch dieses Auffangnetz mittelfristig reißen. Dies bekräftigt auch ein Artikel, der kürzlich in der Süddeutschen Zeitung erschienen ist. Was soll ich jetzt tun? Auch wenn die Situation auf den Kapitalmärkten derzeit, und vermutlich auch noch länger anhaltend, denkbar schlecht ist, besteht von allen Seiten Konsens darüber, dass allein die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird, um einen angemessenen Lebensstandard abzusichern. Es ist also notwendig, zusätzlich vorzusorgen. Und während das gute alte Sparbuch irgendwann leergeräumt sein wird, sind versicherungsförmige Lösungen wie z.B. die Pensionskasse die einzige Möglichkeit, garantiert lebenslang eine zusätzliche Rente zu erhalten. Die betriebliche Altersversorgung macht sich dabei zudem durch Förderung vom Staat (Steuer- und Sozialabgabenfreiheit innerhalb der Freibeträge) sowie häufig durch Förderung vom Arbeitgeber bezahlt. Und wie immer gilt: Früh anfangen lohnt sich, da insbesondere bei geringen Zinsen nur eine langfristige Beitragszahlung eine spürbare Zusatzrente im Alter ermöglicht. |