Stiftung Wahlverwandtschaften: Erbschaften gestalten – Initiativen fördern. Sprechen Sie uns an.
Im Hinblicken auf das Lebensende – gleichgültig in welchem Lebensalter man sich gerade befindet – kann es tröstlich sein, Bilanz zu ziehen, sich die eigenen wesentlichen Impulse bewusst zu machen und auf das Lebensschicksal zu schauen. Eine solche Betrachtung weist uns auf biographisch folgerichtige Anhaltspunkte für einen „Letzten Willen“.
Wenn Sie bei diesen Betrachtungen auch feststellen, wie sehr Sie das, was Sie im Leben erreicht haben und was Sie geworden sind, anderen zu verdanken haben, dann erleben Sie den Grundgedanken der Stiftung Wahlverwandtschaften: Wie eine zeitgemäße Gemeinschaftsbildung und ein Gemeinwohl orientiertes Miteinander erforderlich sind, um unsere Lebensverhältnisse und unsere Gesellschaft zum Besseren verändern zu können. Mit einer testamentarischen Verfügung zu Gunsten der Stiftung Wahlverwandtschaften können Sie über Ihren Tod hinaus in die Zukunft hinein helfen, fruchtbare Entwicklungen zu ermöglichen. So können Sie Initiativen der kommenden Generation fördern.
Tragen Sie sich mit dem Gedanken, Ihre Testaments- und Erbschaftsangelegenheiten zu regeln? Wem Ihr Nachlass einmal zugute kommt und welche Bestimmung er erfüllen soll, darüber können Sie weitgehend selbst entscheiden. Wenn Sie überlegen, die Stiftung Wahlverwandtschaften in Ihrem Testament zu bedenken, bieten wir Ihnen an, in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch grundlegende Informationen zu vermitteln und den rechtlichen Rahmen zu erläutern, um Ihnen bei der Gestaltung Ihres Testaments zu unterstützen. Dabei arbeiten wir mit Fachanwälten für Erbrecht eng zusammen.
Kontakt:
Silke Stremlau
stremlau@hannoversche-kassen.de
Dr. Richard Everett
everett@hannoversche-kassen.de