Der Aufsichtsrat der Hannoverschen Kassen hat Herrn Ralf Kielmann zum 01.01.2022 zum Vorstand der Hannoverschen Alterskasse und der Hannoverschen Pensionskasse bestellt. Er tritt die Nachfolge von Frau Regine Breusing an, die zum 31.12.2021 in den wohlverdienten Ruhestand geht.
Die im Rahmen der Betrieblichen Altersversorgung gezahlten Beiträge in die Hannoversche Pensionskasse VVaG bzw. für die Entgeltumwandlung (EGU) sind grundsätzlich in Anwendung des § 3 Nr. 63 Satz 1 des EStG zunächst bis zu 4% der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei.
Zuletzt hatten wir darüber berichtet, dass wir das Engagement im Zukunftsmarkt der Erneuerbaren Energien weiter ausbauen möchten. Die angestrebte Zeichnung des Fonds der Evangelischen Bank konnten wir erfolgreich abschließen.