In einer feierlichen Gründungsversammlung im Johanniterhaus Kloster Wennigsen legten die Gründungsmitglieder am 28.05.2019 den Grundstein für diesen zusätzlichen Durchführungsweg. Die NHUK nimmt ihren Geschäftsbetrieb zum 01.07.2019 auf.
Der wesentliche Vorteil dieses Durchführungsweges ist im Vergleich zur Pensionskasse die unbegrenzte Steuer- und Sozialabgabenfreiheit der Beiträge. Im Vergleich zur Direktzusage, die häufig über die Hannoversche Alterskasse VVaG rückgedeckt ist, kommt zudem der wesentliche Vorteil zum Tragen, dass die Zusagen nicht bilanziert werden müssen.
Alle Arbeitgeber, die die ideellen Werte der Hannoverschen Kassen teilen, also insbesondere Arbeitgeber mit besonderem ökologischem, sozialem oder gemeinnützigem Engagement, können ihre betriebliche Altersversorgung über die NHUK durchführen. Die NHUK schließt für die zugesagten Leistungen kongruente Rückdeckungsversicherungen in der Hannoverschen Alterskasse VVaG ab und kümmert sich um die Verwaltung.
Vorbereitend auf die Gründung der NHUK hat die Mitgliederversammlung der Hannoverschen Alterskasse VVaG bereits den neuen Tarif F eingeführt, der neben einer garantierten jährlichen Rentenerhöhung um 1 % auch erweiterte Leistungen im Todesfall (Rente oder Kapitalauszahlung an Witwen/Witwer sowie Waisen, alternativ Sterbegeld) enthält. Der Tarif F kann von Mitgliedseinrichtungen der Hannoverschen Alterskasse VVaG auch unabhängig von der NHUK zur Rückdeckung der eigenen Direktzusagen abgeschlossen werden.
Die bereits 1995 gegründete Hannoversche Unterstützungskasse e.V., die als Verwaltungsorgan für das Waldorf-Versorgungswerk und den Sozialfonds sowie als Dachverband der ihr angeschlossenen Mitgliedseinrichtungen fungiert, soll zur Vermeidung von Verwechslungen auf der Mitgliederversammlung im kommenden Jahr umbenannt werden. Vorschläge für einen neuen Namen sind jederzeit willkommen!
Kontakt: Kai Lehmberg lehmberg@hannoversche-kassen.de
|