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    Abgesenkte Gehälter im Waldorf-Versorgungswerk (WVW)

    Als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Rentenanspruchs im WVW oder auch für die Durchführung einer Nachversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund dienen grundsätzlich die abgesenkten Gehälter der Mitarbeitenden.

    Hintergrund: Die Beiträge zum Waldorf-Versorgungswerk trägt der Arbeitgeber in voller Höhe allein. Da der/die Mitarbeitende aus dem Brutto-Gehalt keine Rentenversicherungsbeiträge mehr zahlt, kann das Brutto-Gehalt verringert werden, ohne dass sich das Netto-Gehalt verändert. Durch das geringere Brutto-Gehalt können sich im Einzelfall Vorteile, wie z. B. geringere einkommensabhängige Beiträge, aber auch Nachteile, z. B. geringerer Anspruch auf Arbeitslosengeld, ergeben.

    Für die Absenkung der Gehälter haben wir allen Mitgliedseinrichtungen ein WVW-Berechnungsprogramm im Mitgliederbereich unserer Internetseite zur Verfügung gestellt. 

    Ihre Ansprechpartnerin:
    Kathrin Maleck
    Telefon 0511.820798-52
    maleck@hannoversche-kassen.de

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