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    Start Neues aus der Beihilfekasse

    Neues aus der Beihilfekasse

    Wir freuen uns sehr, Ihnen in dieser Ausgabe über die positiven Entwicklungen der Beihilfekasse zu berichten. Das hilfreiche Angebot bietet Mitarbeitenden von Mitgliedseinrichtungen die Möglichkeit, solidarische Unterstützung für Gesundheitsleistungen zu erhalten.

    Seit der Geschäftsaufnahme im August 2010 sind 51 Einrichtungen mit derzeit 1.284 Mitarbeitenden in der Beihilfekasse angemeldet. Der Kreis der Beihilfeberechtigten vergrößert sich zusätzlich um die dazugehörigen familienversicherten Angehörigen der Mitarbeitenden. 

    Positive Entwicklungen

    In den vergangenen Jahren hat die Beihilfekasse eine Rücklage aufgebaut. Als Solidargemeinschaft verfolgt der Verein nicht den Zweck, Vermögen anzusammeln. Vor diesem Hintergrund wurde für alle Mitgliedseinrichtungen, die am 01.01.2022 bereits Mitglied der Beihilfekasse waren, eine Aussetzung der Beitragszahlungen vom 01.09.2022 bis zum 31.05.2023 beschlossen. Während dieses Zeitraums wurde nur die Verwaltungskostenumlage eingezogen. 

    Im nächsten Schritt wurde ein einheitlicher Beitrag von EUR 19,00 pro Mitar-beiter:in/ Monat ab dem 01.06.2023 für alle Mitgliedseinrichtungen beschlossen. Erfreulicherweise konnten wir zusätzlich die Erstattungshöhe von bisher 50 % auf 70 % des Rechnungs- betrags anheben, was eine deutlich spürbare Erhöhung für die Beihilfeberechtigten darstellt. Darüber hinaus wurde im Erstattungsrahmen der Beihilfekasse die begrenzte Erstattungshöhe für Sehhilfen und Sport- und Gesundheitskurse angehoben. Weitere Informationen finden Sie in unserem neu gestalteten Erstattungsrahmen auf unserer Homepage, schauen Sie gerne mal rein.

    Die Rückmeldungen aus den Mitgliedseinrichtungen sind durchweg positiv. Die Unterstützungsleistungen entlasten die Beihilfeberechtigten und deren familienversicherte Angehörige spürbar und machen mitunter therapeutische Begleitung/ Behandlung überhaupt erst möglich. Die Mitarbeitenden sind sehr dankbar über das fürsorgliche Angebot der Arbeitgeber. Darüber hinaus werden das unkomplizierte Antragsverfahren und besonders die zeitnahe Antragbeareitung sehr geschätzt.

    Im vergangenen Geschäftsjahr haben EUR 175.000,00 aus der Beihilfekasse zur Gesundheitsförderung der Mitglieder beigetragen.

    Noch eine Bitte zu Antragstellungen

    Im Sinne der Solidargemeinschaft wollen wir den Bearbeitungsaufwand so gering wie möglich halten und haben die Bitte, Anträge erst ab einer Gesamtrechnungssumme von EUR 200,00 einzureichen. Sie unterstützen uns, wenn Sie Ihre Unterlagen vollständig und in plausibler Reihenfolge bei uns einreichen. Wussten Sie schon, dass Sie Ihre Anträge auch digital per E-Mail oder im Mitgliederbereich unserer Homepage einreichen können? Die Antragstellung per Briefpost ist selbstverständlich auch weiterhin möglich.Mitgliedseinrichtungen der Beihilfekasse tragen aktiv zur Gesundheitsvorsorge der Mitarbeitenden bei. Das stärkt einzelne Kolleg:innen, deren Familien-angehörige und darüber hinaus die Arbeitsgemeinschaft und zahlt zusätzlich unmittelbar auf die Bindung von Mitarbeitenden ein, ein wichtiger Aspekt in Zeiten von Fachkräftemangel. 

    Eine Mitgliedschaft in der Beihilfekasse kann nur über einen Arbeitgeber für die gesamte Arbeitsgemeinschaft erfolgen. Rentner:innen können über den ehemaligen Arbeitgeber in der Beihilfekasse Mitglied bleiben, sofern sie vor Renteneintritt bereits Mitglied waren.

    Haben wir Ihr Interesse geweckt? Kommen Sie gerne auf uns zu.

    Ihre Ansprechpartnerin:

    Britta Buchholz
    Telefon 0511.820798-54
    buchholz@hannoversche-kassen.de

     

     

     

     

     

    Entwicklung der zugesagten Erstattungen


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