Abgesenkte Gehälter im Waldorf-Versorgungswerk (WVW)
Hintergrund: Die Beiträge zum Waldorf-Versorgungswerk trägt der Arbeitgeber in voller Höhe allein. Da der/die Mitarbeitende aus dem Brutto-Gehalt keine Rentenversicherungsbeiträge mehr zahlt, kann das Brutto-Gehalt verringert werden, ohne dass sich das Netto-Gehalt verändert. Durch das geringere Brutto-Gehalt können sich im Einzelfall Vorteile, wie z. B. geringere einkommensabhängige Beiträge, aber auch Nachteile, z. B. geringerer Anspruch auf Arbeitslosengeld, ergeben.
Für die Absenkung der Gehälter haben wir allen Mitgliedseinrichtungen ein WVW-Berechnungsprogramm im Mitgliederbereich unserer Internetseite zur Verfügung gestellt.
Ihre Ansprechpartnerin:
Kathrin Maleck
Telefon 0511.820798-52
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Wir sind für Sie da!
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