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Anspruch auf Entgeltumwandlung
Als Arbeitnehmer haben Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, über Ihren Arbeitgeber für das Alter vorzusorgen. Sie können von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er von Ihrem Brutto-Gehalt Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge für Sie abführt. Für Sie ist dieser Weg durch die Steuerersparnis wesentlich günstiger, als privat eine Rentenversicherung abzuschließen. Und für Ihren Arbeitgeber ist dies in der Hannoverschen Pensionskasse VVaG nicht einmal mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Sie können ganz individuell festlegen, welchen Schutz Sie benötigen. Wenn Sie z.B. alleinstehend sind, ist eine Absicherung von Hinterbliebenen vielleicht nicht vorrangig wichtig. Wenn Sie bereits kurz vor dem Rentenalter stehen, ist die Absicherung einer Erwerbsminderung möglicherweise zweitrangig. Wir bieten Ihnen daher folgende Tarife zur Auswahl an, die sich ausschließlich in den versicherten Rentenarten unterscheiden:
Tarif- | Altersrente | Vorgezogene | Rente wegen | Witwen-/ |
|---|---|---|---|---|
B | Ja | Ja | Ja | Ja |
C(A) | Ja | Ja | Nein | Nein |
C(AI) | Ja | Ja | Ja | Nein |
C(AW) | Ja | Ja | Nein | Ja |
* Bei der Witwen-/Witwerrente im Tarif B ist eine rechtsgültige Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft notwendig. Im Tarif C(AW) ist es lediglich notwendig, dass der Partner (Name, Geschlecht, Geburtsdatum) bei uns angegeben wird