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Entgeltumwandlung
Betriebsrente als Möglichkeit individueller Vorsorge
Die Betriebsrente als Möglichkeit individueller Vorsorge können Sie nutzen, wenn Sie angestellt sind und zugunsten Ihrer Zusatzversorgung Beiträge über die so genannte Entgeltumwandlung einzahlen. Das bedeutet, dass Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einen Teil des monatlichen Bruttogehaltes oder einmalige Sonderleistungen in Beiträge zu einer Zusatzrentenversicherung umwandeln. Diese Beiträge unterliegen innerhalb gewisser Grenzen weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht. Eine Entgeltumwandlung ist zugunsten einer Versorgung über die Hannoversche Pensionskasse VVaG möglich und auch zugunsten einer Arbeitgeberzusage über die Hannoversche Alterskasse VVaG. Es stehen alle Tarife der betrieblichen Zusatzversorgung zur Wahl.
Beispielrechnung:
Ohne | Mit | |
|---|---|---|
Bruttogehalt | 2.000 EUR | 2.000 EUR |
davon Beitrag aus | 0 EUR | 100 EUR |
Steuerabzug | 233 EUR | 208 EUR |
Sozialabgaben | 418 EUR | 397 EUR |
Nettogehalt | 1.349 EUR | 1.295 EUR |
Gerundete Werte, Beispielrechnung mit Steuerklasse 1, ohne Kinder, ohne Kirchensteuer, ohne Steuerfreibeträge. Stand: Januar 2011
Der Vorteil dieses Modells liegt darin, dass durch einen relativ geringen Verzicht auf Nettogehalt ein relativ größerer Bruttobetrag für die Altersvorsorge verwendet werden kann.
54 EUR Nettoverzicht = 100 EUR Rentenbeitrag
Wenn Sie aus Ihrem Nettogehalt Beiträge in eine private Lebensversicherung einzahlen, nutzen sie diesen Effekt nicht.
Häufig gewähren Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hierbei sogar noch einen Zuschuss von bis zu 20 %, da sie die Arbeitgeberanteile auf die Sozialversicherungsbeiträge einsparen. In diesem Fall würde ein Beitrag von EUR 120 für Sie eingezahlt werden, Ihr Netto-Gehalt würde sich jedoch um gerade einmal EUR 54 verringern.
Waren Sie bereits über Ihren Arbeitgeber bei der Hannoverschen Pensionskasse VVaG oder der Hannoverschen Alterskasse VVaG versichert und beenden Ihr Beschäftigungsverhältnis bei diesem Arbeitgeber, können Sie Ihre Versicherung in den meisten Fällen als selbstzahlendes Mitglied privat fortführen.