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Entgeltumwandlung

Betriebsrente als Möglichkeit individueller Vorsorge

Die Betriebsrente als Möglichkeit individueller Vorsorge können Sie nutzen, wenn Sie angestellt sind und zugunsten Ihrer Zusatzversorgung Beiträge über die so genannte Entgeltumwandlung einzahlen. Das bedeutet, dass Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einen Teil des monatlichen Bruttogehaltes oder einmalige Sonderleistungen in Beiträge zu einer Zusatzrentenversicherung umwandeln. Diese Beiträge unterliegen innerhalb gewisser Grenzen weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht. Eine Entgeltumwandlung ist zugunsten einer Versorgung über die Hannoversche Pensionskasse VVaG möglich und auch zugunsten einer Arbeitgeberzusage über die Hannoversche Alterskasse VVaG. Es stehen alle Tarife der betrieblichen Zusatzversorgung zur Wahl.

Beispielrechnung:

Ohne
Entgeltumwandlung

Mit
Entgeltumwandlung

Bruttogehalt

2.000 EUR

2.000 EUR

davon Beitrag aus
Entgeltumwandlung

0 EUR

100 EUR

Steuerabzug

233 EUR

208 EUR

Sozialabgaben

418 EUR

397 EUR

Nettogehalt

1.349 EUR

1.295 EUR

Gerundete Werte, Beispielrechnung mit Steuerklasse 1, ohne Kinder, ohne Kirchensteuer, ohne Steuerfreibeträge. Stand: Januar 2011

Der Vorteil dieses Modells liegt darin, dass durch einen relativ geringen Verzicht auf Nettogehalt ein relativ größerer Bruttobetrag für die Altersvorsorge verwendet werden kann.

54 EUR Nettoverzicht = 100 EUR Rentenbeitrag

Wenn Sie aus Ihrem Nettogehalt Beiträge in eine private Lebensversicherung einzahlen, nutzen sie diesen Effekt nicht.

Häufig gewähren Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hierbei sogar noch einen Zuschuss von bis zu 20 %, da sie die Arbeitgeberanteile auf die Sozialversicherungsbeiträge einsparen. In diesem Fall würde ein Beitrag von EUR 120 für Sie eingezahlt werden, Ihr Netto-Gehalt würde sich jedoch um gerade einmal EUR 54 verringern.

Waren Sie bereits über Ihren Arbeitgeber bei der Hannoverschen Pensionskasse VVaG oder der Hannoverschen Alterskasse VVaG versichert und beenden Ihr Beschäftigungsverhältnis bei diesem Arbeitgeber, können Sie Ihre Versicherung in den meisten Fällen als selbstzahlendes Mitglied privat fortführen.