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Abwicklung des Versorgungsausgleichs

Im Falle einer Ehescheidung sind auch alle Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung unter den Ehepartnern aufzuteilen. Für diesen sogenannten Versorgungsausgleich müssen die jeweiligen Versorgungsträger dem Familiengericht die notwendigen Auskünfte und Berechnungen zur Verfügung stellen.
Sowohl bei Zusagen, die in der Hannoverschen Alterskasse VVaG rückgedeckt sind, als auch bei Zusagen im Waldorf-Versorgungswerk ist der jeweilige Arbeitgeber der Versorgungsträger, und damit automatisch am Scheidungsverfahren beteiligt.
Auf Wunsch des Arbeitgebers können wir die Abwicklung des Versorgungsausgleichs inklusive der notwendigen Berechnungen und des anfallenden Schriftverkehrs übernehmen.
Nähere Einzelheiten können Sie unserem Merkblatt zu diesem Thema entnehmen ...PDF Dokument ››