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Versicherungsmathematische Teilwertgutachten
Die Hannoverschen Kassen bieten sowohl für Mitgliedseinrichtungen als auch für Nichtmitglieder die Erstellung von versicherungsmathematischen Teilwertgutachten auf Grundlage des Einkommenssteuergesetzes nach § 6a an.
Diese Gutachten können zur Bilanzierung und zur Meldung der Beitragsbemessungsgrundlage für die Insolvenzsicherung beim Pensions-Sicherungsverein herangezogen werden.

Der Abgabetermin für die Bilanzstichtage 31.7 und 31.12 jeden Jahres ist der 30.9 des folgenden Jahres. Auf Wunsch kann die Meldung beim PSV auch von den Hannoverschen Kassen abgewickelt werden.
Für Mitgliedseinrichtungen liegen die notwendigen Daten bereits vor. Es bedarf nur einer schriftlichen Auftragsstellung und beim Vorliegen der Vollmacht der Zusendung des Erhebungsbogens.
Die Kosten für die Erstellung der Gutachten richten sich nach einem festen Kostenschlüssel, welcher nach Art der Zusage, Anzahl der Versicherten und Erst-/Folgegutachten variieren kann. Gerne teilen wir Ihnen vorab die zu erwartenden individuellen Kosten mit.
Andere Gutachten
Für die Mitgliedseinrichtungen der Hannoverschen Kassen bieten wir darüber hinaus die Berechnung von Deckungsrückstellungen und weitere versicherungsmathematische Leistungen an.