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Darlehen
Bei der Ausleihung von Geldern sind die Hannoverschen Kassen an die Regelungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes gebunden. Diese schützen die zukünftigen Rentner, da hier geregelt wird, dass Darlehen nur gegen eine erstrangige Grundschuldsicherheit ausgereicht werden dürfen. Weiterhin muss die Bonität des Schuldners einwandfrei sein.
Das Anliegen der Hannoverschen Kassen selber ist es, die ihr anvertrauten Gelder darüber hinaus möglichst auch für die Ziele ihrer Mitglieder einzusetzen.

Bei Vorliegen der o.g. Voraussetzungen werden Darlehen in folgende Bereiche investiert:
- Freie Schulen
- Kliniken
- Heilpädagogik und Sozialtherapie
- Wohnprojekte