Waldorf-Versorgungswerk: Selbst gestaltete Altersversorgung
Anstelle der gesetzlichen Rentenversicherung ist für einige Berufsgruppen eine selbst gestaltete, umfassende Versorgung möglich.
Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher an privaten Schulen und so genannten "Anstalten" können laut Gesetz (§ 6 SGB VI) von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit werden, wenn sie eine beamtenähnliche Versorgung nachweisen und das zuständige Ministerium bestätigt hat, dass diese gleichwertig und sichergestellt ist. Die Hannoverschen Kassen bieten eine solche beamtenähnliche Versorgung für Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher an freien Schulen und Anstalten an. In allen Bundesländern ist diese schon staatlich anerkannt. Die derart von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreiten Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher zahlen ihre Beiträge nun statt an die Deutsche Rentenversicherung Bund in ein eigenes Versorgungswerk für freie Schulen ein, das die jeweilige Altersvorsorge sichert. Es eröffnet zugleich die Möglichkeit, auch diese Altersvorsorge selbst mitzugestalten.
Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit inzwischen eingeschränkt. Die obigen Regelungen gelten nur für Schulen und Anstalten, die bis zum Stichtag 13.11.2008 dem Waldorf-Versorgungswerk beigetreten sind. Für diese Einrichtungen gelten die alten Regelungen ohne Einschränkung weiterhin, so dass auch neue Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher die an diesen Einrichtungen angestellt sind, von der Rentenversicherungspflicht befreit werden können.
Schulen, die am Stichtag 13.11.2008 nicht Mitglied des Waldorf-Versorgungswerks waren, können weiterhin Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Hierbei müssen jedoch neben der beamtenähnlichen Versorgung weitere Voraussetzungen erfüllt sein, an deren Umsetzung wir aktuell arbeiten. Gern informieren wir Sie individuell über die Möglichkeiten, die sich für Ihre Einrichtung bieten.
