Betriebsrente: Zusätzliche Altersversorgung
Die zusätzliche Altersversorgung von Einrichtungen oder Unternehmen für Ihre MitarbeiterInnen, die die gesetzliche Rentenversicherung ergänzt, ist ein Schwerpunkt unserer Arbeit.
Als Betriebsrente bieten wir folgende Möglichkeiten:
- Altersrente
- vorgezogene Altersrente
- Alters- und Erwerbsminderungsrente
- Alters- und Hinterbliebenenrente
- Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente
Unter Betriebsrente versteht man in der Regel eine Zusatzversorgung zur gesetzlichen Rentenversicherung, die vom Arbeitgeber finanziert wird. Dafür gibt es bei den Hannoverschen Kassen zwei Wege.
- Pensionskassenversorgung, das heißt, der Arbeitgeber leistet Beiträge an die Hannoversche Pensionskasse VVaG, welche dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin später unmittelbar eine Rente zahlt, oder
- Unmittelbare Versorgungszusage durch den Arbeitgeber und dieser versichert sich in der Hannoverschen Alterskasse VVaG.
Eine Betriebsrente steht dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin zukünftig bereits nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit endgültig zu.
Pensionskassenversorgung
Eine Betriebsrente kann auch dadurch aufgebaut werden, dass Arbeitgeber Beiträge in die Hannoversche Pensionskasse VVaG einzahlen und die entsprechenden MitarbeiterInnen unmittelbar Ansprüche dort erwerben. Im so genannten Versorgungsfall erhält er oder sie dann direkt eine Betriebsrente von der Hannoverschen Pensionskasse VVaG. Auch durch Entgeltumwandlung kann eine solche Rente aufgebaut werden.
Unmittelbare Versorgungszusage
Eine Betriebsrente durch unmittelbare Versorgungszusage entsteht dadurch, dass der Arbeitgeber den MitarbeiterInnen eine Rente unmittelbar selbst zusagt. Der Arbeitgeber zahlt also im so genannten Versorgungsfalle. Damit er dann auch in der Lage ist, die Rente zu bezahlen, schließt der Arbeitgeber eine Rückdeckungsversicherung mit der Hannoverschen Alterskasse VVaG ab. Inhalt einer solchen Versicherung ist die Leistungspflicht der Hannoverschen Kassen für den Fall, dass ein bestimmter Mitarbeiter/eine bestimmte Mitarbeiterin des Arbeitgebers eine Rente beanspruchen kann. Wenn dieser Versorgungsfall eintritt, stellen die Hannoverschen Kassen den Rentenbetrag zur Verfügung, den der Arbeitgeber dann benötigt, um ihn an den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin weiterzuleiten. Auch durch Entgeltumwandlung kann eine solche Rente aufgebaut werden.
