Es werden monatliche Renten ab dem 65. Lebensjahr angegeben und angenommen, dass am 01.01. des laufenden Jahres mit der Beitragszahlung begonnen wurde. Im Falle der Invalidität oder Hinterbliebenenversorgung ist eine monatliche Rente angegeben, die gezahlt würde, wenn der Versorgungsfall mit 50 Jahren eintritt.


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