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Entgeltumwandlung
Auch ohne finanzielle Mehrbelastung des Arbeitgebers besteht die Möglichkeit, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihr Alter vorsorgen. Der Staat unterstützt die sog. Entgeltumwandlung durch eine wirksame Steuerersparnis. Bei der Entgeltumwandlung zahlen Sie als Arbeitgeber einen Teil des Brutto-Gehaltes des Mitarbeiters ohne Steuer- und Sozialabgabenabzug in seine Betriebliche Altersversorgung. Dass dies für den Arbeitnehmer deutlich günstiger ist, als wenn er privat eine Rentenversicherung abschließt, wird an folgenden Beispielen deutlich:
Beispielrechnung:
Ohne | Mit | |
|---|---|---|
Bruttogehalt | 2.000 EUR | 2.000 EUR |
Davon Beitrag aus | 0 EUR | 100 EUR |
Steuerabzug | 233 EUR | 208 EUR |
Sozialabgaben | 418 EUR | 397 EUR |
Nettogehalt | 1.349 EUR | 1.295 EUR |
Gerundete Werte, Beispielrechnung mit Steuerklasse 1, ohne Kinder, ohne Kirchensteuer, ohne Steuerfreibeträge. Stand Januar 2011
In diesem Fall würde ein Beitrag von EUR 100 für den Mitarbeiter eingezahlt werden, sein Netto-Gehalt würde sich jedoch um gerade einmal EUR 54 verringern. Auch die Arbeitgeber-Anteile zum Sozialversicherungsbeitrag werden frei. Diese können Sie z.B. zusätzlich in die Versorgung Ihres Mitarbeiters einzahlen.
Als Arbeitgeber sind Sie sogar dazu verpflichtet, Ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit der Entgeltumwandlung zu schaffen.
Auch bei der Entgeltumwandlung stehen die Durchführungswege über die Hannoversche Pensionskasse VVaG oder die Hannoversche Alterskasse VVaG zur Verfügung. Gern beraten wir Sie über den Weg, der für Sie am sinnvollsten ist.